Lärmschutz in der Feuerwehrstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1594
Betreff:
Lärmschutz in der Feuerwehrstraße
Während der Planung des Feuerwehr- und Rettungstrainingscenters (FRTC) wurde für das Baugenehmigungsverfahren ein Schallschutzgutachten für die einzelnen Anlagenteile, darunter auch die Rauchgasreinigungsanlage und die Rückkühlanlage für das Rechenzentrum, erstellt, aus dem ersichtlich ist, dass die für das Grundstück zulässigen Grenzwerte auch im Parallelbetrieb eingehalten werden. Dies wäre selbst dann der Fall, sollte man für das Grundstück die strengeren Festlegungen für ein "allgemeines Wohngebiet" zu Grunde legen.
Im Rahmen eines Gespräches mit Anwohnern der Feuerwehrstraße am 17.07.2013 wurde vom Magistrat zugesagt, technische Möglichkeiten einer zusätzlichen Lärmminderung zu prüfen. Am 20.09.2013 wurde eine Lärmschutzhaube für den Hauptlüfter der Rauchgasreinigungsanlage montiert. Der im Anschluss daran durchgeführte Test ergab eine erheblich verringerte Lärmemission.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2013OFOF 493/10Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013VV 793Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeAnfrage
- 22. November 2013MM 220Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeMagistratsvortrag
- 24. November 2013Sie sind hierSTST 1594Lärmschutz in der FeuerwehrstraßeStellungnahme · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab