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Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017

Vorlagentyp: V
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 04.12.2017, V 686 entstanden aus Vorlage: OF 265/11 vom 19.11.2017

Betreff: Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017 Der Magistrat wird gebeten sich eilig mit folgenden Fragen, bezüglich der Vorarbeiten zum Riederwaldtunnel zu befassen: Auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de - wurde am 17.11.2017 bekannt gegeben, dass für die Vorarbeiten für die Leitungsbrücken das emissionsarme Bohr-Press-Verfahren zum Einsatz kommt. Dagegen wurde gegensätzlich auf der Infoveranstaltung von Hessen Mobil am 27.10.2017 angekündigt, dass die Stahlbohlen wieder, wie bei den Proberammungen 2013, mittels Vibrationsrammen einvibriert werden sollen.

a) Hält die Stadt die schalldämmende Ummantelung für den Vibrationsbären (hydraulischer Vibrationsmotor mit Greifzange) für eine geeignete Maßnahme, um Grenzwertüberschreitungen, wie sie bereits bei den Proberammungen aufgetreten sind, zu vermeiden?

b) Wie kommt die Stadt Frankfurt zu der Aussage, dass das emissionsarme Bohr- und Pressverfahren eingesetzt wird, obwohl in der Präsentation von Hessen Mobil eindeutig von einer Vibrationsramme gesprochen wird?

c) Was bedeutet die Aussage auf frankfurt.de, dass die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte baubegleitend kontinuierlich überwacht wird ? Gibt es eine Überwachung seitens der Stadt?

d) Richtet die Stadt eine Hotline ein, an die sich Bürger wenden können?

e) Ist die Errichtung von Tunneldecken vor Planfeststellungsbeschluss rechtlich zulässig?

f) Wie ist die Aussage von Hessen Mobil am 27.10.2017 zu bewerten, dass bereits alle Maßnahmen mit den städtischen Ämtern abgestimmt wurden?

g) Es gibt keinen Stadtverordnetenbeschluss der besagt, dass es Fällgenehmigungen für Bäume im Teufelsbruch und am Erlenbruch gibt. Wieso gibt dann Hessen Mobil öffentlich bekannt, es würden Fällungen bereits in der aktuellen Fällsaison vorgenommen?

h) Ist der Stadt Frankfurt bekannt, dass die erforderlichen Stahlbohlen für die Spundwände in Nähe des VGF Geländes sehr lang sind und weit über die zehn Meter hohe Schallschutzwand hinausragen?

i) Hat sich die Stadt mit der zu erwartenden Lärmbelastung im Vorfeld befasst?

Begründung: Es entsteht der Eindruck, dass die Ankündigungen von Hessen Mobil und die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de nicht deckungsgleich sind. Zudem besteht die Befürchtung, dass die Stadt die zu erwartenden Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner unterschätzt und nicht ausreichend im Blick hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. November 2017OFOF 265/11Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 4. Dezember 2017Sie sind hier
    VV 686Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017
    Anfrage
  3. 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 536Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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