Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich eilig mit folgenden Fragen bzgl. der Vorarbeiten zum Riederwaldtunnel zu befassen: Auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de - wird am 17.11.2017 bekannt gegeben das für die Vorarbeiten für die Leitungsbrücken das emissionsarme Bohr-Press-Verfahren zum Einsatz kommt, dagegen wurde gegensätzlich auf der Infoveranstaltung von Hessen Mobil am 27.10.2017 angekündigt, dass die Stahlbohlen wieder, wie bei den Proberammungen 2013, mittels Vibrationsramme einvibriert werden sollen.
a) Hält die Stadt die schalldämmende Ummantelung für den Vibrationsbären (hydraulischer Vibrationsmotor mit Greifzange) für eine geeignete Maßnahme um Grenzwertüberschreitungen, wie sie bereits bei den Proberammungen aufgetreten sind, zu vermeiden?
b) Wie kommt die Stadt Frankfurt zu der Aussage, das das emissionsarme Bohr- und Pressverfahren eingesetzt wird, obwohl in der Präsentation von Hessen Mobil eindeutig von einer Vibrationsramme gesprochen wird?
c) Was bedeutet die Aussage auf frankfurt.de das die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte baubegleitend kontinuierlich überwacht wird ? Gibt es eine Überwachung seitens der Stadt ?
d) Richtet die Stadt eine Hotline ein an die sich Bürger wenden können ?
e) Ist die Errichtung von Tunneldecken vor Planfeststellungsbeschluss rechtlich zulässig ?
f) Wie ist die Aussage von Hessen Mobil am 27.10.2017 zu bewerten, das bereits alle Maßnahmen mit den städtischen Ämtern abgestimmt wurden?
g) Es gibt keinen Stadtverordnetenbeschluss der besagt, dass es Fällgenehmigungen für Bäume im Teufelsbruch und am Erlenbruch gibt. Wieso gibt dann Hessen Mobil öffentlich bekannt es würden Fällungen bereits in der aktuellen Fällsaison vorgenommen ?
h) Ist der Stadt Frankfurt bekannt, das die erforderlichen Stahlbohlen für die Spundwände in Nähe des VGF Geländes sehr lang sind und weit über die 10 m hohe Schallschutzwand hinausragen?
i) Hat sich die Stadt mit der zu erwartenden Lärmbelastung während im Vorfeld befasst? Begründung: Es entsteht der Eindruck das die Ankündigungen von Hessen Mobil und die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de nicht deckungsgleich sind. Zudem besteht die Befürchtung das die Stadt die zu erwartenden Belastungen für die Anwohner unterschätzt und nicht ausreichend im Blick hat.
Inhalt
Antrag vom 19.11.2017, OF 265/11
Betreff: Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich eilig mit folgenden Fragen bzgl. der Vorarbeiten zum Riederwaldtunnel zu befassen: Auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de - wird am 17.11.2017 bekannt gegeben das für die Vorarbeiten für die Leitungsbrücken das emissionsarme Bohr-Press-Verfahren zum Einsatz kommt, dagegen wurde gegensätzlich auf der Infoveranstaltung von Hessen Mobil am 27.10.2017 angekündigt, dass die Stahlbohlen wieder, wie bei den Proberammungen 2013, mittels Vibrationsramme einvibriert werden sollen.
a) Hält die Stadt die schalldämmende Ummantelung für den Vibrationsbären (hydraulischer Vibrationsmotor mit Greifzange) für eine geeignete Maßnahme um Grenzwertüberschreitungen, wie sie bereits bei den Proberammungen aufgetreten sind, zu vermeiden?
b) Wie kommt die Stadt Frankfurt zu der Aussage, das das emissionsarme Bohr- und Pressverfahren eingesetzt wird, obwohl in der Präsentation von Hessen Mobil eindeutig von einer Vibrationsramme gesprochen wird?
c) Was bedeutet die Aussage auf frankfurt.de das die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte baubegleitend kontinuierlich überwacht wird ? Gibt es eine Überwachung seitens der Stadt ?
d) Richtet die Stadt eine Hotline ein an die sich Bürger wenden können ?
e) Ist die Errichtung von Tunneldecken vor Planfeststellungsbeschluss rechtlich zulässig ?
f) Wie ist die Aussage von Hessen Mobil am 27.10.2017 zu bewerten, das bereits alle Maßnahmen mit den städtischen Ämtern abgestimmt wurden?
g) Es gibt keinen Stadtverordnetenbeschluss der besagt, dass es Fällgenehmigungen für Bäume im Teufelsbruch und am Erlenbruch gibt. Wieso gibt dann Hessen Mobil öffentlich bekannt es würden Fällungen bereits in der aktuellen Fällsaison vorgenommen ?
h) Ist der Stadt Frankfurt bekannt, das die erforderlichen Stahlbohlen für die Spundwände in Nähe des VGF Geländes sehr lang sind und weit über die 10 m hohe Schallschutzwand hinausragen?
i) Hat sich die Stadt mit der zu erwartenden Lärmbelastung während im Vorfeld befasst?
Begründung: Es entsteht der Eindruck das die Ankündigungen von Hessen Mobil und die Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Frankfurt - frankfurt.de nicht deckungsgleich sind. Zudem besteht die Befürchtung das die Stadt die zu erwartenden Belastungen für die Anwohner unterschätzt und nicht ausreichend im Blick hat.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. November 2017Sie sind hierOFOF 265/11Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017Ortsbeiratsantrag · SPD
- 4. Dezember 2017VV 686Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017Anfrage
- 5. März 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 536Veröffentlichung der Stadt Frankfurt auf frankfurt.de zur Errichtung der Leitungsbrücken + Tunneldecken für den Riederwaldtunnel vom 17.11.2017Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF