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Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10

Vorlagentyp: V
46 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 hat Fragen zum Sachstand des Bunkers in der Herxheimer Straße gestellt, insbesondere zur Eigentümerschaft, den Abbrucharbeiten und der Schaffung von Wohnraum. Die Antworten sind wichtig für die Anwohner und die Planung des Projekts.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Laut Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2736, gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über?
  2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage vom 11.05.2015, M 69, für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht?
  3. Laut Stellungnahme ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt?
  4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen?
  5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen?
  6. Wann ist geplant, das Projekt öffentlich im Ortsbeirat 1 vorzustellen?
  7. Ist geplant die anderen vier Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen?

Begründung

In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Februar 2023OFOF 751/1Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Februar 2023Sie sind hier
    VV 616Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10
    Anfrage
  3. 22. August 2023OFOF 961/1Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 12. September 2023VV 747Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10Anfrage
  5. 6. November 2023STST 2320Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10Stellungnahme
  6. 18. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 2480Spielplatz statt Bunker Herxheimerstraße 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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