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eungesheimTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10

Vorlagentyp: V
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 30.10.2012, V 527 entstanden aus Vorlage: OF 336/10 vom 15.10.2012

Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10 Der Magistrat möge vor dem Hintergrund der geplanten bzw. bereits erfolgten Einführung von Ganztagsschulen im Ortsbezirk 10 bitte nach Stadtteilen detailliert darlegen, wie sich insbesondere nach dem in Betriebgehen der Ganztagsschulen die Betreuungssituation der Grundschulkinder darstellen wird. Insbesondere möge er ausführen, ob Kinder, die an einer Ganztagsschule unterrichtet werden, weiterhin einen Bedarf an Hort- bzw. Betreuungskapazitäten haben werden oder ob sie durchgängig so in den Schulbetrieb eingebunden sind, dass eine darüber hinausgehende Betreuung nicht erforderlich ist.

Begründung: Erfreulicherweise ist die Betreuung der 3-6 jährigen Kinder im Ortsbezirk 10 mittlerweile üblicherweise so, dass die Eltern an eine qualifizierte Betreuung bis 17.00 Uhr gewohnt sind und ihre Arbeitszeiten darauf eingestellt haben. Dementsprechend ist der Bedarf für Betreuung der Grundschulkinder prozentual deutlich gestiegen. Denn die Eltern kämen in erhebliche Erklärungsnöte ihren Arbeitgebern gegenüber, wenn sie mit dem Beginn der Schulzeit ihrer Kinder ihre Arbeitszeit wieder reduzieren müssten, weil sich die Betreuungssituation anders, als man es mit fortgeschrittenem Alter der Kinder erwarten sollte, verschlechtert statt verbessert. Das Stadtschulamt hatte dem Ortsbeirat 10 wiederholt ausgeführt, dass durch den Ausbau der Ganztagsschulen im Ortsbezirk 10 eine ausreichende Betreuung der Grundschulkinder sichergestellt werden würde. Mittlerweile häufen sich aber die Rückmeldung durch betroffene Eltern im Ortsbeirat 10, dass auch bei "Ganztagsschulen" mitnichten davon auszugehen ist, dass die Eltern verlässlich in dem von der Kindertagesstätte gewohnten Umfang von einer Betreuung ihrer Grundschulkinder ausgehen können, sondern auch diese Eltern wegen nur stundenweiser, aber nicht durchgängiger Angebote der Schulen eine Hortbetreuung einfordern. Vor diesem Hintergrund muss dringend Klarheit geschaffen werden, ob die Einrichtung von Ganztagsschulen künftig tatsächlich den Bedarf an Hort- bzw. Betreuungsplätzen entfallen lassen wird. Sollte dies nämlich nicht der Fall, sein müsste dringend geklärt werden, wie die bestehende Infrastruktur den beschriebenen, gewachsenen Bedarf abdecken soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2012OFOF 336/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
  2. 30. Oktober 2012Sie sind hier
    VV 527eungesheimTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10
    Anfrage
  3. 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 386eungesheimTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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