eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
den Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge vor dem Hintergrund der geplanten bzw. bereits erfolgten Einführung von Ganztagsschulen im Ortsbezirk 10 bitte nach Stadtteilen detailliert darlegen, wie sich insbesondere nach dem in Betrieb Gehen der Ganztagsschulen die Betreuungssituation der Grundschulkinder darstellen w ird. Insbesondere möge er ausführen, ob Kinder, die an einer Ganztagsschule unterrichtet werden, weiterhin einen Bedarf an Hort- bzw. Betreuungskapazitäten haben werden oder ob sie durchgängig so in den Schulbetrieb eingebunden sind, dass eine darüber hinausgehende Betreuung nicht erforderlich ist. Begründung: Erfreulicherweise ist die Betreuung der 3-6 jährigen Kinder im Ortsbezirk 10 mittlerweile üblicherweise so, dass die Eltern an eine qualifizierte Betreuung bis 17:00 h gewohnt sind und ihre Arbeitszeiten darauf eingestellt haben. Dementsprechend ist der Bedarf für Betreuung der Grundschulkinder prozentual deutlich gestiegen. Denn die Eltern kämen in erhebliche Erklärungsnöte ihren Arbeitgebern gegenüber, wenn sie mit dem Beginn der Schulzeit ihrer Kinder ihre Arbeitszeit wieder reduzieren müssten, weil sich die Betreuungssituation anders, als man es mit fortgeschrittenem Alter der Kinder erwarten sollte, verschlechtert statt verbessert. Das Stadtschulamt hatte im Ortsbeirat wiederholt ausgeführt, dass durch den Ausbau der Ganztagsschulen im Ortsbezirk eine ausreichende Betreuung der Grundschulkinder sichergestellt werden würde. Mittlerweile häufen sich aber die Rückmeldung durch betroffene Eltern im Ortsbeirat, dass auch bei "Ganztagsschulen" mitnichten davon auszugehen ist, dass die Eltern verlässlich in dem von der Kindertagesstätte gewohnten Umfang von einer Betreuung ihrer Grundschulkinder ausgehen können, sondern auch diese Eltern wegen nur stundenweiser, aber nicht durchgängiger Angebote der Schulen eine Hortbetreuung einfordern. Vor diesem Hintergrund muss dringend Klarheit geschaffen werden, ob die Einrichtung von Ganztagsschulen künftig tatsächlich den Bedarf an Hort- bzw. Betreuungsplätzen entfallen lassen wird. Sollte dies nämlich nicht der Fall, sein müsste dringend geklärt werden, wie die bestehende Infrastruktur den beschriebenen, gewachsenen Bedarf abdecken soll.
Inhalt
Antrag vom 15.10.2012, OF 336/10
Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge vor dem Hintergrund der geplanten bzw. bereits erfolgten Einführung von Ganztagsschulen im Ortsbezirk 10 bitte nach Stadtteilen detailliert darlegen, wie sich insbesondere nach dem in Betrieb Gehen der Ganztagsschulen die Betreuungssituation der Grundschulkinder darstellen w ird. Insbesondere möge er ausführen, ob Kinder, die an einer Ganztagsschule unterrichtet werden, weiterhin einen Bedarf an Hort- bzw. Betreuungskapazitäten haben werden oder ob sie durchgängig so in den Schulbetrieb eingebunden sind, dass eine darüber hinausgehende Betreuung nicht erforderlich ist.
Begründung: Erfreulicherweise ist die Betreuung der 3-6 jährigen Kinder im Ortsbezirk 10 mittlerweile üblicherweise so, dass die Eltern an eine qualifizierte Betreuung bis 17:00 h gewohnt sind und ihre Arbeitszeiten darauf eingestellt haben. Dementsprechend ist der Bedarf für Betreuung der Grundschulkinder prozentual deutlich gestiegen. Denn die Eltern kämen in erhebliche Erklärungsnöte ihren Arbeitgebern gegenüber, wenn sie mit dem Beginn der Schulzeit ihrer Kinder ihre Arbeitszeit wieder reduzieren müssten, weil sich die Betreuungssituation anders, als man es mit fortgeschrittenem Alter der Kinder erwarten sollte, verschlechtert statt verbessert. Das Stadtschulamt hatte im Ortsbeirat wiederholt ausgeführt, dass durch den Ausbau der Ganztagsschulen im Ortsbezirk eine ausreichende Betreuung der Grundschulkinder sichergestellt werden würde. Mittlerweile häufen sich aber die Rückmeldung durch betroffene Eltern im Ortsbeirat, dass auch bei "Ganztagsschulen" mitnichten davon auszugehen ist, dass die Eltern verlässlich in dem von der Kindertagesstätte gewohnten Umfang von einer Betreuung ihrer Grundschulkinder ausgehen können, sondern auch diese Eltern wegen nur stundenweiser, aber nicht durchgängiger Angebote der Schulen eine Hortbetreuung einfordern. Vor diesem Hintergrund muss dringend Klarheit geschaffen werden, ob die Einrichtung von Ganztagsschulen künftig tatsächlich den Bedarf an Hort- bzw. Betreuungsplätzen entfallen lassen wird. Sollte dies nämlich nicht der Fall, sein müsste dringend geklärt werden, wie die bestehende Infrastruktur den beschriebenen, gewachsenen Bedarf abdecken soll.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2012Sie sind hierOFOF 336/10eungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag
- 30. Oktober 2012VV 527eungesheimTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10Anfrage
- 8. März 2013Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 386eungesheimTitel/Betreff: Künftiger Bedarf an Hortplätzen für den Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme