Leerstand Rappstraße Nr. 6
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Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 503 entstanden aus Vorlage: OF 260/3 vom 09.09.2012
Betreff: Leerstand Rappstraße Nr. 6 Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, welche Kenntnisse er über das Haus in der Rappstraße Nr. 6 hat, das seit einigen Jahren leer steht und zunehmend verkommt, und was ihm über die Absichten des derzeitigen Eigentümers bekannt ist.
Begründung: Das oben genannte Haus verkommt immer mehr. Ein noch längerer Leerstand ist angesichts der Wohnungssituation im Nordend nicht hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2012OFOF 260/3Leerstand Rappstraße Nr. 6Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2012Sie sind hierVV 503Leerstand Rappstraße Nr. 6Anfrage
- 7. Januar 2013STST 5Leerstand Rappstraße Nr. 6Stellungnahme
- 9. Dezember 2015OFOF 914/3Leerstand von Wohnhäusern beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Dezember 2015OMOM 4848Leerstand von Wohnhäusern beendenDirektanregung
- 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 184 WochenSTST 514Leerstand von Wohnhäusern beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen