Leerstand Rappstraße Nr. 6
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.01.2013, ST 5
Betreff: Leerstand Rappstraße Nr. 6 Dem Magistrat sind die Verwendungsabsichten des Eigentümers der Liegenschaft Rappstraße 6 nicht bekannt. Ein Bauantrag, eine Bauvoranfrage oder dergleichen liegen nicht vor. Hinsichtlich des andauernden Leerstandes ist zu bemerken, dass dem Magistrat mit Wegfall des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes im Jahr 2004 keine rechtliche Handhabe mehr zur Verfügung steht, gegen Leerstände vorzugehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. September 2012OFOF 260/3Leerstand Rappstraße Nr. 6Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. September 2012VV 503Leerstand Rappstraße Nr. 6Anfrage
- 7. Januar 2013Sie sind hierSTST 5Leerstand Rappstraße Nr. 6Stellungnahme
- 9. Dezember 2015OFOF 914/3Leerstand von Wohnhäusern beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Dezember 2015OMOM 4848Leerstand von Wohnhäusern beendenDirektanregung
- 18. März 2016Antwort des Magistrats · nach 184 WochenSTST 514Leerstand von Wohnhäusern beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab