Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße
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Glauburgstraße — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Auslastung der Quartiersgarage Glauburgstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Überfüllte Mülleimer an Hotspot-Standorten im Nordend: Einführung einer bedarfsgerechten Leerungsfrequenz18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Überprüfung der Ampelanlagen an der Kreuzung Oeder Weg/Glauburgstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Auskunftsersuchen vom 23.08.2012, V 462 entstanden aus Vorlage: OF 235/3 vom 30.07.2012
Betreff: Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob das Ampelsignal für Sehbehinderte und Blinde am Tag lauter und nachts leiser geschaltet werden kann.
Begründung: Am Tag ist das Signal an der genannten Ampel aufgrund der Umgebungsgeräusche kaum zu hören. Sicherlich reicht die aktuelle Lautstärke für nachts aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2012OFOF 235/3Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. August 2012Sie sind hierVV 462Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeAnfrage
- 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1754Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen