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Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 23.08.2012, V 462 entstanden aus Vorlage: OF 235/3 vom 30.07.2012

Betreff: Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob das Ampelsignal für Sehbehinderte und Blinde am Tag lauter und nachts leiser geschaltet werden kann.

Begründung: Am Tag ist das Signal an der genannten Ampel aufgrund der Umgebungsgeräusche kaum zu hören. Sicherlich reicht die aktuelle Lautstärke für nachts aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Juli 2012OFOF 235/3Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 23. August 2012Sie sind hier
    VV 462Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/Glauburgstraße
    Anfrage
  3. 19. November 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1754Ampelsignal für Sehbehinderte Eckenheimer Landstraße/GlauburgstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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