Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fragt den Magistrat, ob die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden kann. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass Anwohner die Fläche wieder für Freizeitaktivitäten nutzen möchten, während die Deponie aufgrund von Vandalismus und als Parkplatz für den Bürokomplex Lurgiallee 5 gesperrt ist.
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Lurgiallee — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.08.2026.
- Radar-Geschwindigkeitsanzeige aus dem Ortsbeiratsbudget26.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wann kommt der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße?21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erstellung einer Kreisverkehrsanlage im Bereich Kreuzung Lurgiallee / Olof-PalmeStraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Lurgiallee per E-MailFragen an den Magistrat
- Welchen Sachstand kann der Magistrat zur Zersetzung der auf der Deponie abgelagerten Metalle und anderen Abfallstoffe mitteilen und wie lange ist die Haltbarkeit der Abdeckfolie?
- Zu welchem Ergebnis sind die vor circa zehn Jahren durchgeführten Brunnenbohrungen hinsichtlich der Grundwasserqualität im Bereich der VDM-Deponie und im ganzen Bereich der ehemaligen VDM-Werke gekommen? Wie ist der Zustand des Grundwassers aktuell?
- Ist es in den vergangenen zehn Jahren zu Schäden am Naturschutzgebiet gekommen?
- Werden die Parkplätze auf der Deponie für den verkauften Bürokomplex Lurgiallee 5 noch benötigt?
- Ist die ABG formal neue Nutznießerin der Parkflächen auf der ehemaligen Deponie?
- Befürwortet der Magistrat eine Öffnung der VDM-Deponie für Freizeitzwecke? Wenn ja, wie wird der Schutz des Naturschutzgebietes sichergestellt?
- Welches Konzept verfolgt der Magistrat bezüglich der Nutzung der VDM-Deponie im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee?
Kontext
Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u. a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen.
Begründung
Naherholungsgebiet genutzt werden? Vor einigen Jahren wurde die ehemalige VDM-Deponie an der Olof-Palme-Straße, die in einem Naturschutzgebiet liegt, für die öffentliche Nutzung u. a. als Freizeitgelände gesperrt. Die Begründung seitens des privaten Eigentümers war, dass es hohe Vandalismusschäden gab und die Flächen als Parkplätze für den Bürokomplex Lurgiallee 5 vorgehalten werden müssen, was nach einer Mitteilung des Magistrats auch im Grundbuch als "unwiderrufliche" Dienstbarkeit eingetragen ist. Kürzlich war der Presse zu entnehmen, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG und ein Berliner Projektentwickler das "Lurgi-Haus" erworben haben mit dem Ziel, Wohnungsbau, Bildungseinrichtungen und Einzelhandel zu entwickeln. Anwohnerinnen und Anwohner würden die Fläche der ehemaligen Deponie gerne wieder zur Naherholung nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2021OFOF 7/8Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juni 2021Sie sind hierVV 44Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?Anfrage
- 3. September 2021STST 1615Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?Stellungnahme
- 10. Januar 2023OFOF 238/8Zukunft der VDM-DeponieOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Januar 2023OMOM 3481Zukunft der VDM-DeponieDirektanregung
- 24. April 2023Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 964Zukunft der VDM-DeponieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen