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Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?

Vorlagentyp: STMagistrat
100 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Frage, ob die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden kann. Es wird festgestellt, dass die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich sind und keine Gefährdung für das Grundwasser besteht, was eine positive Öffnung für Freizeitzwecke ermöglicht.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt unter Berücksichtigung der abgegebenen Stellungnahmen (zu Frage 1-3) der für die Überwachung der Sanierung und Rekultivierung der Deponie zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt - Abt. Umwelt Frankfurt). Zu Frage 1: Es ist davon ausgehen, dass bestimmte organische Verunreinigungen, wie zum Beispiel mineralölhaltige Kohlenwasserstoffe, einem biologischen Abbauprozess unterliegen, aber Metalle bleiben in der abgelagerten Form erhalten. Durch die vorhandene Auenlehmschicht im Untergrund der Deponie sowie die aufgebrachte Oberflächenabdichtung ist eine Mobilisation ins Grundwasser weitestgehend unterbunden. Die Oberflächenabdichtung besteht aus einer mineralischen Dichtungsschicht, Kunststoffdichtungsbahnen sowie einer Asphaltdecke. Da die Kunststoffdichtungsbahnen weder direkten mechanischen noch umweltbedingten Belastungen (z. B. UV-Strahlung) ausgesetzt sind, wird von einer Haltbarkeit von mehreren Jahrzehnten ausgegangen. Hersteller gehen mitunter von einer Haltbarkeit von mindestens 100 Jahren aus. Zu Frage 2: Jährliche Untersuchungen des Grundwassers im Bereich der Deponie und im Abstrom der Deponie belegen, dass von der Deponie keine Gefährdung für das Grundwasser ausgeht. Im Bereich des ehem. VDM-Geländes (heutiges Mertonviertel) erfolgte eine Grundwassersanierung hinsichtlich der Verunreinigungen mit leicht flüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW). Hierbei wurde das belastete Wasser aus einer Brunnengalerie gefördert und in einer Grundwasserreinigungsanlage aufbereitet, um es anschließend zu reinfiltrieren. Durch die Brunnengalerie entlang der Olof-Palme-Straße mit einer dauerhaften Entnahme von Grundwasser wurde verhindert, dass belastetes Grundwasser in den Bereich des Naturschutzgebietes, der Deponie oder der Nidda abströmen konnte. Seit 2012 erfolgte die Umstellung auf ein biologisches in-Situ-Sanierungsverfahren des Grundwassers. Dabei werden standorteigene Bakterienstämme eingesetzt, unter Zugabe von Ethanol als Kohlenstoffquelle, um die Stoffwechselaktivität der Bakterien zu unterstützen. Dieses Verfahren führt zu einer schrittweisen Dechlorierung der im Grundwasser enthaltenen LCKW und letztendlich zu einer Mineralisation der LCKW zu Kohlenstoffdioxid und Wasser. Durch die biologische Sanierung wurden die Sanierungseingriffswerte (50 μg/l) für LCKW im Grundwasser in weiten Teilen des Mertonviertels erreicht bzw. unterschritten. Lediglich in den ehemaligen Haupteintragsbereichen liegen die Gehalte an LCKW oberhalb der Sanierungseingriffswerte, so dass die biologische Sanierung fortgeführt wird. Durch die Beendigung der sanierungsbedingten Grundwasserentnahme ist es nach 2012 zu einem moderaten Anstieg der Grundwasserstände im Umfeld der ehemaligen Deponie gekommen. Auch konnte nach Beendigung der aktiven Grundwasserförderung das Grundwasser östlich der Olof-Palme-Straße abfließen. Im Bereich des Grundwasserabstroms werden aktuell an Messstellen entlang der Nidda nur noch Spuren und damit keine sanierungsbedürftigen Belastungen mit LCKW nachgewiesen. Auch im Bereich der Deponie liegen die LCKW-Konzentrationen weit unterhalb des Sanierungseingriffswertes. Zu Frage 3: Der Oberen Naturschutzbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) sind in den vergangenen zehn Jahren keine Schäden des Naturschutzgebietes ‚Riedwiesen' bekannt geworden. Zu Frage 4 + 5: Zu der Parkplatzfläche auf der ehemaligen Deponie liegen keine weitergehenden Informationen vor. Zu Frage 6: Aus stadtplanerischer Sicht wird eine Öffnung der Deponie für Freizeitzwecke positiv gesehen. Dabei sind aber Beeinträchtigungen der Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Auswirkungen auf das angrenzende Naturschutzgebiet Riedwiesen auszuschließen. Zu Frage 7: Das Deponiegelände liegt nicht im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 922 - Nördlich Lurgiallee. Ein direkter konzeptioneller Zusammenhang zwischen dem Bebauungsplan Nr. 922 und einer etwaigen Nutzung der Deponie besteht daher nicht. Im weiteren Verfahren sollen die für das Plangebiet notwendigen Stellplätze vollständig innerhalb des Planungsareals vorgesehen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2021OFOF 7/8Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Juni 2021VV 44Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?Anfrage
  3. 3. September 2021Sie sind hier
    STST 1615Kann die ehemalige VDM-Deponie wieder als Naherholungsgebiet genutzt werden?
    Stellungnahme
  4. 10. Januar 2023OFOF 238/8Zukunft der VDM-DeponieOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 26. Januar 2023OMOM 3481Zukunft der VDM-DeponieDirektanregung
  6. 24. April 2023Antwort des Magistrats · nach 100 WochenSTST 964Zukunft der VDM-DeponieStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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