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Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?

Vorlagentyp: V
139 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren14 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die IGS 15 benötigt dringend eine Anpassung der Raumkapazitäten, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zur Erweiterung der Schule und der Mensa zu ergreifen, um die Situation für die Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Palleskestraße — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die bereits jetzt schon eingeschränkten Raumkapazitäten der IGS 15 folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wann wird der geplante Erweiterungsbau aufgestellt bzw. ist sichergestellt, dass der Erweiterungsbau zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 zur Verfügung steht?
  2. Wo soll der Erweiterungsbau aufgestellt werden (unter Berücksichtigung der begrenzten Freiflächen)?
  3. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass sich die Freiflächen durch den Erweiterungsbau weiter reduzieren)?
  4. Wird die Mensa den erhöhten Bedarf durch den zusätzlichen Jahrgang im kommenden Schuljahr decken können, und, wenn nicht, welche Maßnahmen sind zur Erweiterung bzw. zum Ausbau der Mensa geplant?

Kontext

Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden. Das Konzept der IGS 15 war ursprünglich zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, die Jahrgangsstufe fünf wurde allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden - bisher allerdings ohne die Raumkapazitäten entsprechend anzupassen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden (gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321), wann ist derzeit leider ungewiss. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Containern rechnet man bereits heute damit, dass es Herbst/Winter 2023/2024 werden könnte - für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/2024 auf die Schule wechseln, wäre das allerdings zu spät! Bei der Erweiterung muss zudem auf die begrenzten Freiflächen geachtet werden. Auch der Mensabereich ist bereits jetzt schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Es ist dringend geboten, dass der Magistrat nicht nur endlich die ausstehenden Anregungen und Anfragen zur IGS 15 beantwortet, sondern endlich handelt und dafür Sorge trägt, dass die Raumkapazitäten den Bedürfnissen der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.

Begründung

Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. August 2021OFOF 139/6Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. September 2021VV 128Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessernAnfrage
  3. 4. Februar 2022STST 321Höchst: Raumsituation an der IGS 15 verbessernStellungnahme
  4. 2. April 2022OFOF 435/6Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  5. 26. April 2022OMOM 1982Ortstermin mit der Dezernentin in der IGS 15 durchführenDirektanregung
  6. 4. Juni 2022OFOF 496/6Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 28. Juni 2022Sie sind hier
    VV 433Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?
    Anfrage
  8. 19. April 2024Antwort des Magistrats · nach 139 WochenSTST 776Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf14 Beratungen
OBR 6
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 16 · 29.11.2022
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 17 · 17.01.2023
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 18 · 07.02.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 19 · 14.03.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 20 · 25.04.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 23 · 12.09.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 24 · 10.10.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 26 · 16.01.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 27 · 06.02.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 28 · 05.03.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-22

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