Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt den Bau von Brauchwasser- und Regenwassernutzungsanlagen, um wertvolles Trinkwasser zu sparen und die Bewässerung von Grünanlagen zu verbessern. Dies ist besonders wichtig angesichts der zahlreichen Baumaßnahmen im Westen von Frankfurt am Main.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Brauchwasser - bzw. Regenwassernutzungsanlagen in den nächsten zwei Jahren im Gebiet des Ortsbeirats 6 von der Stadt geplant oder gebaut werden, z. B. um die Grünanlagen und Bäume zu bewässern und wertvolles Trinkwasser zu sparen.
Begründung
In der Anlage 1 zum Bericht B 63 steht: "Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt zudem, zur Trinkwassersubstitution die Betriebswassernutzung weiter auszubauen. Gerade die verstärkte Bewässerung von Grün-/Sportanlagen mit Regenwasser bzw. Grundwasser oder aus Oberflächengewässern kann dazu beitragen." Daher hält der Ortsbeirat 6 es für dringend geboten, gerade angesichts der vielen Baumaßnahmen im Westen, möglichst schnell Brauchwasser- und Regenwassernutzungsanlagen zu bauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2022BB 63Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
- 9. Mai 2022OFOF 484/6Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD
- 24. Mai 2022Sie sind hierVV 412Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6Anfrage
- 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1961Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen