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Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6

Vorlagentyp: V
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 beantragt den Bau von Brauchwasser- und Regenwassernutzungsanlagen, um wertvolles Trinkwasser zu sparen und die Bewässerung von Grünanlagen zu verbessern. Dies ist besonders wichtig angesichts der zahlreichen Baumaßnahmen im Westen von Frankfurt am Main.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Brauchwasser - bzw. Regenwassernutzungsanlagen in den nächsten zwei Jahren im Gebiet des Ortsbeirats 6 von der Stadt geplant oder gebaut werden, z. B. um die Grünanlagen und Bäume zu bewässern und wertvolles Trinkwasser zu sparen.

Begründung

In der Anlage 1 zum Bericht B 63 steht: "Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt zudem, zur Trinkwassersubstitution die Betriebswassernutzung weiter auszubauen. Gerade die verstärkte Bewässerung von Grün-/Sportanlagen mit Regenwasser bzw. Grundwasser oder aus Oberflächengewässern kann dazu beitragen." Daher hält der Ortsbeirat 6 es für dringend geboten, gerade angesichts der vielen Baumaßnahmen im Westen, möglichst schnell Brauchwasser- und Regenwassernutzungsanlagen zu bauen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2022BB 63Wasserkonzept der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  2. 9. Mai 2022OFOF 484/6Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 24. Mai 2022Sie sind hier
    VV 412Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6
    Anfrage
  4. 29. August 2022Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1961Brauchwasser- bzw. Regenwassernutzung im Ortsbezirk 6Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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