Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)
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Gelastraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.08.2026.
- Waschbärenmanagement26.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fehlender Gehweg auf der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück – Planfeststel-lungsbeschluss herbeiführen27.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gelastraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 14.05.2012, V 380 entstanden aus Vorlage: OF 121/11 vom 18.04.2012
Betreff: Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach) Vorgang: ST 1174/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:
- Wie viele Grundstücksflächen wurden bisher für den Gehwegausbau erworben?
- Wie vie l Grundstücksflächen müssen noch erworben werden?
- Wann wird der Erwerb der noch fehlenden Grundstücksflächen voraussichtlich abgeschlossen sein? Begründung: Die Einrichtung eines Gehwegs in diesem Straßenabschnitt ist unbedingt erforderlich. Es ist hinlänglich bekannt, dass durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, besonders durch Busse und Lkws, die Fußgängerinnen und Fußgänger gefährdet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. November 2011STST 1174Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)Stellungnahme
- 18. April 2012OFOF 121/11Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2012Sie sind hierVV 380Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)Anfrage
- 27. August 2012Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 1349Fehlender Gehweg in der Gelastraße ab Flinschstraße (Seckbach)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen