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Veganer Kindergarten in der Schloßstraße

Vorlagentyp: V
57 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 13.03.2017, V 377 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 19.02.2017

Betreff: Veganer Kindergarten in der Schloßstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Kita mit einer veganen Ernährung in der Schloßstraße errichtet wird. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat insbesondere auf folgende Fragen eingehen:

  1. Sollte diese vegane Kita vom Gesundheitsamt auf mögliche Gefahren für die Entwicklung der Kinder überprüft werden?
  2. Wie ist der generelle Umgang mit dem Wunsch der veganen Ernährung in den öffentlichen Kitas? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war, soll in der Schloßstraße ein neues Wohngebäude mit einer Veganen Kita gebaut werden. Jedoch ist das Thema vegane Ernährung sehr umstritten. Jeder Erwachsene der sich für die vegane Ernährungsform entscheidet, weiß, auf was er sich einlässt. Ist dieses jedoch bei Kindern genauso? Laut den Kinderärzten und Ärzten, kann eine vegane Ernährung zu Schädigungen der Entwicklung von kleinen Kindern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2017OFOF 231/2Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. März 2017Sie sind hier
    VV 377Veganer Kindergarten in der Schloßstraße
    Anfrage
  3. 24. Juli 2017STST 1312Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeStellungnahme
  4. 26. März 2018Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 666Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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