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Veganer Kindergarten in der Schloßstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
57 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2018, ST 666

Betreff: Veganer Kindergarten in der Schloßstraße In der Schlossstraße 24 ist eine Kindertageseinrichtung für 40 Kinder im Alter von 3-6 Jahren mit einem rein pflanzlichen Ernährungskonzept (vegan) in Planung, die im Sommer 2018 ihren Betrieb aufnehmen soll. In Abstimmung mit dem Rechtsamt kann festgestellt werden, dass ein Träger ein Recht auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat, wenn er bestimmte Grundlagen für den Betrieb einer Einrichtung erfüllt. Diese sind von der kommunalen Behörde in Frankfurt am Main, dem Stadtschulamt, zu prüfen und nach Erfüllung der Grundlagen mit einer Empfehlung an die Landesbehörde zu belegen. Für die Kita in der Schlossstraße trifft dies umfassend zu. Der Träger hat ein Recht auf Klage, falls ihm, trotz Erfüllung aller Grundlagen, eine Betriebserlaubnis verwehrt wird. Zu

  1. Für die Aufsicht und Beratung von Kindertageseinrichtungen ist der örtliche Jugendhilfeträger in Frankfurt am Main, vertreten durch das Stadtschulamt, zuständig. Hier wird die Kita seit der Vereinsgründung 2013 beraten und bis zur Umsetzung und Eröffnung begleitet. Zur Ausübung der Aufsichtspflicht werden selbstverständlich, wenn dies notwendig erscheint, auch andere Ämter beratend mit einbezogen. Es liegt eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes zum Thema vegane Ernährung bei Kleinkindern vor, die auf mögliche Gesundheitsrisiken bei einer rein veganen Ernährung für Kinder hinweist. Es gibt Veröffentlichungen, die beschreiben, dass vegane Ernährung in allen Lebensphasen geeignet ist, wenn z.B. Nährstoffe zugeführt und regelmäßige ärztliche Kontrollen durchgeführt werden. Dem Träger sind die unterschiedlichen Standpunkte und gesellschaftlichen Debatten durchaus bewusst. Er geht mit dem Thema vegane Ernährung sehr verantwortungsvoll um. Im schriftlich vorliegenden Konzept ist hierzu die Einbindung der Eltern klar und ausführlich beschrieben. Hierbei werden alle Eltern, insbesondere Eltern, die ihre Kinder auch zu Hause vegan ernähren möchten, auf die notwendigen Maßnahmen zur Ergänzung der Nahrung hingewiesen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Kinder zu Hause rein pflanzlich ernährt werden. Dies ist auch nicht Voraussetzung zur Aufnahme eines Kindes in der Kita. In den Zeiten in denen die Kinder sich in der Einrichtung aufhalten, sei es durch einen Ganztagsplatz oder auch nur einem Teilzeitplatz, gibt es ein rein pflanzliches Essensangebot. Zu Hause kann das im Rahmen des Elternwillens weitergeführt oder unterbrochen und z.B. fleischhaltige Ernährung angeboten werden. Die ausgewogene, gesunde Ernährung ist Schwerpunkt der Einrichtung, die durch fachliche Begleitung von professionellen Köchen/innen und Ökotropholog/innen unterstützt wird. Es finden regelmäßige Elternabende, Beratungseinzelgespräche, themenorientierte Informationsabende usw. statt. Um sicherzustellen, dass Eltern ausreichend und umfassend informiert sind, was die Besonderheit dieser Einrichtung ist, werden die Beratungen dokumentiert und durch eine Erklärung zwischen Eltern und Träger schriftlich festgehalten. Darin wird unter anderem vereinbart, dass die Vergabe von Zusatzstoffen (für ein rein veganes Ernährungskonzept) nicht über die Einrichtung erfolgt, sondern in der Verantwortung der Eltern liegt. Eine Passage im Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern belegt, dass vor Aufnahme des Kindes bereits eine intensive Beratung stattgefunden hat, die den Eltern die Besonderheit der Einrichtung mit dem Schwerpunkt der veganen Ernährung nochmals ausführlich erläutert hat. Zu
  2. Vegane Ernährung wird durch kein Gesetz eingeschränkt oder verboten. Im Sinne der Angebots- und Trägervielfalt gem. § 3 Abs. 1 SGB VIII und des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern gem. § 5 SGB VIII erfüllen solche Einrichtungen die immer mehr ansteigende Nachfrage von Eltern, die sich und ihre Kinder vorrangig vegan oder vegetarisch ernähren möchten oder dies bereits zu Hause tun. Neben dem Aspekt der Gesundheit und Ernährungsunverträglichkeiten sind zum Teil auch ethische Gründe ausschlaggebend, auf Fleisch oder tierische Produkte verzichten zu wollen. Auch dem ist in einer Stadt der Vielfalt Rechnung zu tragen und das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu akzeptieren. Der Magistrat sieht hier eindeutig eine hohe Beratungs- und Aufsichtsfunktion ebenso wie die spätere Evaluation und Dokumentation des Angebots der Einrichtung durch regelmäßige Sachberichte des Trägers.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Februar 2017OFOF 231/2Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. März 2017VV 377Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeAnfrage
  3. 24. Juli 2017STST 1312Veganer Kindergarten in der SchloßstraßeStellungnahme
  4. 26. März 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 Wochen
    STST 666Veganer Kindergarten in der Schloßstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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