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Erreichbarkeit der Raiffeisenstraße für Feuerwahr und Rettungswagen

Vorlagentyp: V
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Klärung gebeten, warum für die Sperrung der Raiffeisenstraße ein abschließbarer Poller notwendig ist, obwohl die Erreichbarkeit für Feuerwehr und Rettungsdienste gegeben ist. Dies soll die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße unterbinden und die Sicherheit der Anwohner gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Antwort überfällig

Der Magistrat hätte bis zum 02.05.2022 antworten müssen. Seit 1599 Tagen liegt nichts vor.Warum?

Raiffeisenstraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird ersucht, folgende Frage zu beantworten:

Wieso ist für eine Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des Evangelischen Kindergartens (Hausnummer 73) ein abschließbarer Poller erforderlich, da diese Stelle von beiden Seiten für die Feuerwehr und Rettungsdienste gut erreichbar ist?

Begründung

Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (Anregung vom 21.01.2019, OM 4104 und vom 25.10.2021, OM 852). Die Vertreter des Magistrats erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren, um die Erreichbarkeit der Stelle durch Feuerwehr und Rettungsdienste sicher zu stellen. Der anwesende Mitarbeiter der Feuerwahr erklärte allerdings, die Stelle sei gut von beiden Seiten zu erreichen. Ein Blick auf die Stadtkarte bestätigt dies.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Februar 2022 wurde diese Anfrage im Ortsbeirat eingebracht. Der Magistrat antwortete am 16. Mai 2022 mit der Stellungnahme ST 1154. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.

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