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Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen

Vorlagentyp: V
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 31.05.2016, V 26 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 16.05.2016

Betreff: Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen Das im Jahr 1880 errichtete Schulgebäude in der Linkstraße 25 war für viele Schulformen Standort. Ursprünglich war vor der Koedukation dort die Griesheimer Volksschule für Mädchen beheimatet. Das Abendgymnasium und die Dependance der Helene-Lange-Schule folgten. Nachdem das Schulgebäude nicht mehr benötigt wurde, war es sinnvoll, es an eine private Schule zu vermieten. Aktuell gibt es im Bezirk der Boehleschule, einer öffentlichen Grundschule, sowohl für schulische Zwecke als auch für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) starken Raumbedarf. Dafür sind bereits auf dem Schulhof der Boehleschule Container aufgestellt worden. Spätestens bei Baubeginn des Erweiterungsbaus auf dem Schulhof wird die Raumsituation an der Boehleschule noch angespannter sein. Daher wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Gibt es im fraglichen Schulgebäude, das aus zwei Gebäuden besteht, noch einzelne, tatsächlich ungenutzte Räume?
  2. Wie lautet die Laufzeit des mit der Privatschule abgeschlossenen Mietvertrages?
  3. Welche Möglichkeiten einer Kündigung sind im Vertrag vereinbart worden?
  4. Kann das Schulgebäude in der Linkstraße 25 während der Baumaßnahmen für den Erweiterungsbau der Boehleschule als Raumreserve genutzt werden?
  5. Wie bewertet der Magistrat die Chancen einer Verlagerung dieser nicht ortsgebundenen Privatschule? Begründung: Zum Zeitpunkt der Vermietung an die Privatschule bestand kein Bedarf an den Räumen dieser recht großen Schule und die Vermietung war sinnvoll. Inzwischen hat sich die Situation geändert. Die Schülerzahlen an der Boehleschule nehmen stark zu und der Bedarf an Ganztagsangeboten lässt die ESB an Kapazitätsgrenzen stoßen. Daher ist es angemessen, darüber nachzudenken, ob die Vermietung eines in der Nähe der Boehleschule gelegenen Schulgebäudes an eine Privatschule noch sinnvoll ist. Bereits einzelne Räume in dieser Schule, die aus zwei Schulgebäuden und einer Turnhalle besteht, könnten weitere Plätze für die ESB schaffen. Die Errichtung von Containern auf dem Schulhof der Boehleschule schafft nicht genug Plätze, um den Bedarf zu decken. Insbesondere während der Bauarbeiten am Erweiterungsbau werden möglicherweise die Container sogar vom jetzigen Standort entfernt werden müssen. Dann wäre es sehr nützlich, wenn das nahe gelegene Schulgebäude mitgenutzt werden könnte. Die Privatschule verfügt über die Jahrgangsschufen eins bis zwölf. Aufgrund des Schulprofils der Schule kommen die Schüler sogar aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Daher ist diese Schule im Gegensatz zu einer Grundschule nicht an Griesheim gebunden. Sie war auch bis 2005 in dem Gebäude der Eichendorffschule mit ansässig. Daher gibt es Chancen dafür, dass der Magistrat zusammen mit der Privatschule einen neuen Standort sucht und im Einvernehmen mit der Privatschule die für Griesheimer Grundschüler notwendigen Räume zur Verfügung stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Mai 2016OFOF 37/6Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 31. Mai 2016Sie sind hier
    VV 26Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzen
    Anfrage
  3. 19. September 2016Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 1267Schulgebäude in der Linkstraße 25 für öffentliche Schule nutzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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