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Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung

Vorlagentyp: V
324 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 04.11.2016, V 241 entstanden aus Vorlage: OF 54/15 vom 19.10.2016

Betreff: Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung Vorgang: EA 248/13 OBR 15; ST 1214/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischenzeitlich die in der Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1214, angekündigte Prüfung hinsichtlich der Einstellung von Haushaltsmitteln für die weitere Planung sowie des Baus eines Kreisverkehrsplatzes Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten im Haushalt 2017/2018 durchgeführt und abgeschlossen wurde. Falls dies bejaht wird, wird der Magistrat weiterhin gebeten mitzuteilen, mit welchem Ergebnis die Prüfung endete, z. B. Aufnahme der Maßnahme in den aktuellen Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2017/2018 etc. Darüber hinaus wird der Magi strat um Mitteilung der ermittelten Gesamtbau- und Planungskosten für diese Um- und Ausbaumaßnahme der vorhandenen Kreuzung in einen Verkehrskreisel gebeten.

Begründung: Der Ortsbeirat bekräftigt seinen Willen, diese sinnvolle Maßnahme in den kommenden Jahren umsetzen zu wollen, und regt die Wiederaufnahme der vertiefenden Planung und der Bereitstellung von Mitteln für einen zeitnahen Umbau erneut an. Seit 2014 hat sich der städtische Haushalt unter Federführung von Stadtkämmerer Uwe Becker kontinuierlich und wesentlich verbessert. Es könnten daher wieder Mittel für investive Maßnahmen zusätzlich bereitgestellt werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 12.09.2014, ST 1214, zuletzt wie folgt berichtet: "Der Magistrat bittet um Verständnis dafür, dass die Aufnahme investiver Planungen angesichts der Lage des städtischen Haushalts grundsätzlich auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren ist. Obschon der Magistrat durchaus erkennt, dass die fachlichen Vorplanungen für die Einrichtung eines Kreisverkehrplatzes Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring verkehrlich sinnvoll ist, hält er diese Maßnahme gegenwärtig nicht für so wesentlich und unabweisbar, dass diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden kann. Insoweit wird der Magistrat zu gegebener Zeit prüfen, ob für die weiterführende Planung und Bau zum Haushalt 2017 und 2018 Mittel angemeldet werden können." Die Vorplanung zur Umgestaltung des Knotenpunkts Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten in einen Mini-Kreisverkehr sieht derzeit folgendermaßen aus: Abb.: Mini-Kreisverkehr Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten (ohne Maßstabsangabe) Vor diesem Hintergrund und besonders im Vorfeld der kommenden Haushaltsberatungen für die Haushalte 2017 und 2018 sowie der Aufstellung des Investitionsprogramms benötigt der Ortsbeirat diese aktuellen Informationen zu diesem Projekt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Dezember 2010STST 1563Bau eines Kreisels Ben-Gurion-Ring/ Am MartinszehntenStellungnahme
  2. 11. September 2013OFOF 194/15Haushalt 2014 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-RingOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 27. September 2013EAEA 248Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-RingEtatanregung
  4. 12. September 2014STST 1214Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-RingStellungnahme
  5. 19. Oktober 2016OFOF 54/15Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der PlanungOrtsbeiratsantrag · CDU
  6. 4. November 2016Sie sind hier
    VV 241Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der Planung
    Anfrage
  7. 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 324 WochenSTST 375Bau des Kreisels an der Kreuzung Am Martinszehnten/Ben-Gurion-Ring Fortsetzung der PlanungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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