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Brandmeldeanlagen in Schulen

Vorlagentyp: V
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Informationen über Brandmeldeanlagen in Schulen im Ortsbezirk 2 bereitzustellen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Schüler und Lehrer zu gewährleisten, insbesondere nach einem Brand in der Bettinaschule. Es wird erwartet, dass die Informationen zur Verbesserung der Brandschutzmaßnahmen in Schulen führen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr?
  2. Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen?
  3. Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen?
  4. Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet?

Begründung

In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2021OFOF 1324/2Brandmeldeanlagen in SchulenOrtsbeiratsantrag · Piraten
  2. 22. Februar 2021Sie sind hier
    VV 1939Brandmeldeanlagen in Schulen
    Anfrage
  3. 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1188Brandmeldeanlagen in SchulenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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