Brandmeldeanlagen in Schulen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Ausstattung von Schulen im Ortsbezirk 2 mit Brandmeldeanlagen. Es wird festgestellt, dass mehrere Schulen keine aufgeschaltete Brandmeldeanlage besitzen und die Kosten für die nachträgliche Installation sowie Wartung aufgeführt werden. Die Musterrichtlinie in Hessen fordert keine generelle Ausstattung mit Brandmeldeanlagen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Folgende Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine aufgeschaltete Brandmeldeanlage (BMA): • Adorno-Gymnasium (Schulcampus Westend) • Bettinaschule • Bonifatiusschule • Elsa-Brändström-Schule • Engelbert-Humperdinck-Schule • Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode • Georg-Büchner-Schule • Goethe-Gymnasium - AS • Gutenbergschule • Gymnasium Römerhof • Jugendverkehrsgarten • Max-Beckmann-Schule • Viktoria-Luise-Schule Zu 2.: Die Kosten pro Schule für eine nachträgliche Installation der Infrastruktur einer aufgeschalteten BMA belaufen sich auf durchschnittlich ca. 30.000 EUR - in Abhängigkeit von dem Brandschutzkonzept und den Vorgaben der Bauaufsicht sowie der baulichen Gegebenheiten. Zu diesen Kosten kommen die halbjährlichen Wartungskosten von ca. 5.000 EUR und eventuell die Kosten für Fehlalarme von je ca. 1.000 EUR pro Einsatz.
Zu 3. und 4.: Schulen sind Sonderbauten gemäß § 2, Abs. 9, Nr. 10 Hessische Bauordnung (HBO) und unterliegen somit der in Hessen bauaufsichtlich eingeführten Muster-Schulbau-Richtlinie. Diese Musterrichtlinie fordert keine generelle Ausstattung von Schulen mit Brandmeldeanlagen. Im Rahmen des Bauantragsverfahren kann es dazu kommen, dass Brandmeldeanlagen als Kompensation in Brandschutzkonzepten beschrieben werden. Dann erfüllen diese Anlagen die Sicherstellung der Schutzziele im Gebäude. Dies erfolgt dann unter Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und der Branddirektion.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2021OFOF 1324/2Brandmeldeanlagen in SchulenOrtsbeiratsantrag · Piraten
- 22. Februar 2021VV 1939Brandmeldeanlagen in SchulenAnfrage
- 28. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1188Brandmeldeanlagen in SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab