Brandmeldeanlagen in Schulen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung und Berichterstattung über den Zustand der Brandmeldeanlagen in Schulen im Ortsbezirk 2. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Schüler und Lehrer zu gewährleisten und zukünftige Brandrisiken zu minimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten
- Welche Schulen im Ortsbezirk 2 verfügen nicht über eine Brandmeldeanlage mit Verbindung zur Feuerwehr?
- Mit welchen Kosten ist typischerweise für eine solche Brandmeldeanlage bei Installation und im Betrieb zu rechnen?
- Ist es in Planung, bestehende Schulgebäude ohne Brandmeldeanlage nachzurüsten, wenn ja, in welchem Zeitraum wird dies geschehen?
- Werden neue Schulgebäude mit einer Brandmeldeanlage ausgerüstet?
Begründung
In der Nacht vom 20. auf 21.01.2021 kam es in einem Kellerraum der Bettinaschule zu einem Brand. Die Frankfurter Feuerwehr teilte in einer Pressemitteilung dazu mit: "Über eine Brandmeldeanlage verfügt das Gebäude nicht. So ist es dem umsichtigen Handeln und der unvermittelten Alarmierung der Feuerwehr durch die Nachbarn zu verdanken, dass ein noch größerer Schaden und ein unkontrolliertes Ausbreiten des Feuers verhindert wurde." Daraus folgt ein Informationsbedarf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2021Sie sind hierOFOF 1324/2Brandmeldeanlagen in SchulenOrtsbeiratsantrag · Piraten
- 22. Februar 2021VV 1939Brandmeldeanlagen in SchulenAnfrage
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1188Brandmeldeanlagen in SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme