Mülltrennung an Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob an allen öffentlichen Schulen im Ortsbezirks 1 eine Mülltrennung möglich ist. Dies ist wichtig, um die Umweltverschmutzung zu reduzieren und das Recycling zu fördern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an allen öffentlichen Schulen des Ortsbezirks 1 eine Mülltrennung sowohl durch die Schülerinnen und Schüler als auch letztlich für die Müllabholung möglich ist. Falls das nicht der Fall ist, sollen über die Gründe und Hindernisse berichtet sowie die jeweiligen Schulen benannt werden.
Begründung
Es wurde berichtet, dass Schülerinnen und Schüler einer weiterführenden Schule eine Mülltrennung im Klassenraum einführen wollten und daraufhin die Antwort einer Lehrkraft erhielten, dass eine solche Mülltrennung nicht sinnvoll sei, da letztlich keine getrennten Mülltonnen für die Abholung vorhanden seien. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verschmutzung unserer Natur und des menschengemachten Klimawandels ist Recycling und somit auch die gewissenhafte Mülltrennung von großer Bedeutung. Frankfurt am Main sollte als Vorbild vorangehen und in allen öffentlichen Einrichtungen eine sinnvolle Mülltrennung ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2020OFOF 1473/1Mülltrennung an SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020Sie sind hierVV 1781Mülltrennung an SchulenAnfrage
- 22. Januar 2021STST 112Mülltrennung an SchulenStellungnahme
- 17. Januar 2024OFOF 1145/1Mülltrennung an Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024VV 852Mülltrennung an Frankfurter SchulenAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 665Mülltrennung an Frankfurter SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen