Mülltrennung an Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt sicher, dass an Frankfurter Schulen geeignete Behälter zur Mülltrennung bereitgestellt werden. Dies soll die aktive Trennung von Abfällen in den Klassenräumen fördern und die Schulen in die Verantwortung nehmen, ein Konzept für die Bioabfälle zu entwickeln.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
An allen Frankfurter Schulen werden zur Trennung der Abfälle entsprechende Behältnisse der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH zur Verfügung gestellt. Hier werden mindestens Gefäße für Restmüll und Papier sowie nach Bedarf auch Verpackungsmaterialien berücksichtigt. Bioabfälle bedürfen eines gesonderten Konzeptes und sind im Einzelfall mit den Schulen abzustimmen. Eine pauschale Stellung aller Behältnisse, ohne dass ein entsprechendes Volumen an Abfällen gegeben ist, wäre wirtschaftlich und organisatorisch nicht sinnvoll. Grundsätzlich muss jedoch die Voraussetzung einer aktiven Trennung von Abfällen bereits in den Klassenräumen gegeben sein. Hierbei handelt es sich um eine schulpädagogische Maßnahme, welche von den Schulen selbst organisiert werden muss. Der Magistrat wird auf alle Schulen im Ortsbezirk 1 zugehen und über die Möglichkeiten der Abfalltrennung informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Oktober 2020OFOF 1473/1Mülltrennung an SchulenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020VV 1781Mülltrennung an SchulenAnfrage
- 22. Januar 2021Sie sind hierSTST 112Mülltrennung an SchulenStellungnahme
- 17. Januar 2024OFOF 1145/1Mülltrennung an Frankfurter SchulenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Februar 2024VV 852Mülltrennung an Frankfurter SchulenAnfrage
- 8. April 2024Antwort des Magistrats · nach 183 WochenSTST 665Mülltrennung an Frankfurter SchulenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab