Neuer Schaukasten auf dem Ginnheimer Kirchplatz
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert Informationen über den neuen Schaukasten auf dem Ginnheimer Kirchplatz, da er nicht in die Entscheidung einbezogen wurde. Es wird um Klärung der Genehmigung, Nutzung, Finanzierung und mögliche Entfernung des Schaukastens gebeten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Kirchplatz — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.07.2026.
- Entsiegeln und mehr Bäume für den Kirchplatz22.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Sauberkeit in Westend/Bockenheim maximieren15.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen31.05.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Kirchplatz per E-MailFragen an den Magistrat
- Wer hat die Genehmigung für diesen Schaukasten erteilt?
- Von wem wird dieser Schaukasten genutzt?
- Wer hat ihn für welche Summe finanziert?
- Warum wurde der Ortsbeirat 9 nicht informiert bzw. in die Entscheidung einbezogen?
- Ist eine Entfernung des Schaukastens möglich?
Kontext
Auf dem Ginnheimer Kirchplatz steht seit einigen Tagen ein massiver aus einem ähnlichen Material wie der Bücherschrank gefertigter Schaukasten am südlichen Rand des Platzes im öffentlichen Straßenraum. Die Trägerpfosten dieser Vitrine mussten aufgrund des hohen Gewichts einbetoniert werden. Der Ortsbeirat 9 wurde weder vor noch nach dem Aufstellen informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juni 2020OFOF 831/9Neuer Schaukasten auf dem Ginnheimer KirchplatzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. Juni 2020Sie sind hierVV 1707Neuer Schaukasten auf dem Ginnheimer KirchplatzAnfrage
- 27. August 2020OMOM 6458Neuer Schaukasten auf dem Ginnheimer KirchplatzDirektanregung
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 2148Neuer Schaukasten auf dem Ginnheimer KirchplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen