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Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen - aktuelle Situation im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: V
26 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die aktuelle Situation der Schulkantinen im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten. Ziel ist es, die Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen zu überarbeiten, um die Qualität des Essens zu verbessern und die Beteiligung kleinerer Anbieter zu fördern.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Fragen an den Magistrat

  1. Wie ist zurzeit die Ausstattung mit Schulkantinen für die Schulen in den Stadtteilen Westend und Bockenheim inklusive Kuhwald?
  2. In welchem Umfang werden Schulen, die nicht über eine Kantine verfügen, von benachbarten Schulen bzw. Betreuungseinrichtungen aus mit Essen versorgt? Wie sind die Erfahrungen in diesem Zusammenhang?
  3. Für welche Schulen im Bereich des Ortsbezirks 2 wird im Laufe des nächsten Jahres eine Neuausschreibung des Kantinenbetriebs erfolgen?
  4. Setzt eine Ausschreibung eine Mindestschülerinnen und -schülerzahl voraus? Wenn ja, bis zu welchem finanziellen Umfang kann auf eine Ausschreibung verzichtet werden?
  5. Besteht für Schulen mit geringerer Schülerinnenzahl und Schülerzahl die Möglichkeit - die früher z. B. in der IGS Bockenheim gegeben war -, die Essensversorgung durch Eltern- oder andere Vereine zu organisieren, um eigene Standards verwirklichen zu können?
  6. Durch welche Vorgaben sollen in Zukunft die Chancen kleiner und mittlerer und nach Möglichkeit ortsbezogener Anbieter verbessert werden?
  7. Erfolgten in den letzten Jahren aufgrund von Beschwerden aus der Schüler- und/oder Elternschaft Betreiberwechsel in Schulen des Ortsbezirks?

Kontext

Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf die Magistratsvorlage M 27 zu prüfen und zu berichten:

Begründung

Bereits 2018 wollte der Magistrat eine Arbeitsgruppe einsetzen, die die Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen zur Aufgabe hat. An dieser Arbeitsgruppe sind unter anderem das Bildungsdezernat, das Stadtschulamt, das Gesundheitsamt, der Stadtelternbeirat und Stadtschülerrat sowie weitere Institutionen beteiligt. Nach Presseberichten hat der Magistrat nun das Anfang Februar von der AG vorgelegte Konzept verabschiedet. Der Grund für die Schaffung dieser Arbeitsgruppe ist in den umfangreichen Protesten von Schülerinnen und Schülern, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrern verschiedener Schulen - namentlich der IGS Nordend und der Elisabethenschule - gegen die schlechte Qualität des vom ausgewählten Großcaterer gestellten Essens zu sehen. Die neuen Vergabekriterien sollen sowohl im Hinblick auf die Qualität des Essens (Festschreibung eines Anteils von 30 Prozent an sog. Biokost, bevorzugte Verwendung von Lebensmitteln aus der Region, Vermeidung langer Lieferwege) als auch die Einbeziehung der Schulgemeinden in die Gestaltung der Essensversorgung höhere Mindeststandards setzen. Ein besonderes Anliegen ist auch die Erhöhung der Beteiligungschancen für kleine und mittlere Cateringbetriebe, die insbesondere bei Ausschreibungen von größeren Schulen benachteiligt sind. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 hat die Schuldezernentin auf Nachfrage explizit auf die strukturelle Benachteiligung kleinerer Anbieter hingewiesen. Aufgrund des Zwangs zur Ausschreibung nach vorgegebenen Kriterien, die dem Interesse vieler Schulgemeinden an der Zusammenarbeit mit stadtteilbezogen arbeitenden Anbietern nicht entsprechen, erscheint die aus Kostengründen erforderliche Subventionierung des Schulessens durch die Stadtverwaltung als fragwürdig. Wie bei anderen Ausschreibungen für personenbezogene Dienstleistungen stellt sich hier erneut die Frage, ob sich die Vorgaben des Vergaberechts mit den Gestaltungswünschen der Schulen überhaupt sinnvoll vereinbaren lassen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Februar 2020MM 27Essensversorgung an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
  2. 27. Februar 2020OFOF 1037/2Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen - aktuelle Situation im Ortsbezirk 2Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 27. Mai 2020Sie sind hier
    VV 1625Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen - aktuelle Situation im Ortsbezirk 2
    Anfrage
  4. 10. August 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1426Neufassung der Ausschreibungskriterien für den Betrieb von Schulkantinen - aktuelle Situation im Ortsbezirk 2Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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