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Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - Ultrafeinstaubwerte

Vorlagentyp: V
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen zur Luftmessstation in Schwanheim gebeten, insbesondere zu den Messergebnissen und den zulässigen Grenzwerten für Feinstaub. Ziel ist es, die Bevölkerung über die Feinstaubbelastung und deren gesundheitliche Auswirkungen aufzuklären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

  1. Wie beurteilt der Magistrat die Messergebnisse?
  2. Welches sind die höchsten gemessenen Werte?
  3. Wo sind die Werte einzusehen?
  4. Wo liegen die zulässigen Grenzwerte?
  5. Welche Rolle spielt der Flughafen im Zusammenhang mit den gemessenen Werten?

Kontext

Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat vor gut zwei Jahren im Bereich der Sportplätze eine Luftmessstation eingerichtet. Dort wird u. a. Feinstaub und Ultrafeinstaub gemessen. Die Messwerte haben in Schwanheim Besorgnis ausgelöst.

Begründung

Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM 10 (PM = particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von zehn Mikrometern, PM 2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometern. Die Bürgerinitiative Schwanheim/Goldstein führte im Herbst 2018 und im Herbst 2019 zwei Informationsveranstaltungen zur Feinstaubproblematik in Schwanheim durch, die laut Schilderung auf großes Interesse stießen. Dabei sei festgestellt worden, dass überhaupt noch keine Grenzwerte für die Fraktion Ultrafeinstaub (PM 0,1, das sind ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometern) festgelegt sind. Dies wäre auf jeden Fall auf längere Zeit nicht akzeptabel, wenn man die Bevölkerung diesen Immissionen weiter aussetzen will. Das Anliegen, zu dieser Problematik genauere Aufklärung zu erlangen, erscheint verständlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2020OFOF 1233/6Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2020Sie sind hier
    VV 1581Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - Ultrafeinstaubwerte
    Anfrage
  3. 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 887Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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