Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - Ultrafeinstaubwerte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 hat einen Antrag zur Luftmessstation in Schwanheim gestellt, um Informationen über die Feinstaubwerte zu erhalten. Die Bürgerinitiative hat auf die Notwendigkeit hingewiesen, Grenzwerte für Ultrafeinstaub festzulegen, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken zu schützen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Feinstaub besteht aus einem komplexen Gemisch fester und flüssiger Partikel und wird abhängig von deren Größe in unterschiedliche Fraktionen eingeteilt. Unterschieden werden PM10 (PM, particulate matter) mit einem maximalen Durchmesser von 10 Mikrometer (μm), PM2,5 und ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 μm. Die Bürgerinitiative Schwanheim/Goldstein führte im Herbst 2018 und im Herbst 2019 zwei Informationsveranstaltungen zur Feinstaubproblematik in Schwanheim durch, die laut Schilderung auf großes Interesse stießen. Dabei sei festgestellt worden, dass überhaupt noch keine Grenzwerte für die Fraktion Ultrafeinstaub (PM 0,1, das sind ultrafeine Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 μm) festgelegt sind. Dies wäre auf jeden Fall auf längere Zeit nicht akzeptabel, wenn man die Bevölkerung diesen Immissionen weiter aussetzen will. Das Anliegen, zu dieser Problematik genauere Aufklärung zu erlangen, erscheint verständlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2020Sie sind hierOFOF 1233/6Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2020VV 1581Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteAnfrage
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 887Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme