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Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - Ultrafeinstaubwerte

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Ultrafeinstaubwerten in Schwanheim und den Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Luftqualität. Es wird festgestellt, dass die Feinstaubbelastung im langjährigen Mittel rückläufig ist, jedoch die Belastung durch Ultrafeinstaub während des Flugverkehrs erhöht ist. Der Magistrat verfolgt das Ziel, die Immissionsbelastung weiter zu reduzieren.

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Stellungnahme des Magistrats

Umfassende Informationen zu ultrafeinen Partikeln hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf seinen Internetseiten zusammengestellt: https://www.hlnug.de/themen/luft/sonstige-berichte/ultrafeine-partikel Im "2. Zwischenbericht zur Untersuchung der regionalen Luftqualität auf ultrafeine Partikel im Bereich des Flughafens Frankfurt" wird explizit auch auf die lufthygienische Belastungssituation an der Messstation im südlichen Schwanheim eingegangen. Zudem hat der Magistrat einen Bericht veröffentlicht, welcher ebenfalls auf die Belastung durch ultrafeine Partikel im Frankfurter Süden eingeht. Der Bericht stellt die Daten der beiden städtischen Ultrafeinstaub-Messgeräte dar, welche sich derzeit in Sachsenhausen und Oberrad befinden: https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/B_91_2020_AN.pdf Aufgrund der Komplexität der Thematik wird zur Beantwortung der Fragen des Ortsbeirats vorrangig auf diese Berichte verwiesen. Die Feinstaubbelastung der Partikelfraktionen PM10 und PM2,5 ist im langjährigen Mittel rückläufig. Die Grenzwerte der PM10- und PM2,5-Jahresmittel können seit ihrer Gültigkeit (2005 bzw. 2015) im Stadtgebiet sicher eingehalten werden. Auch wird der Grenzwert für das PM10 Tagesmittel seit 2012 stadtweit, einschließlich an der hochbelasteten Messstation Friedberger Landstraße, sicher eingehalten. Der Magistrat beurteilt die Außenluftkonzentration dieser Feinstaubfraktionen daher als lufthygienisch unkritisch, wenngleich er das Ziel verfolgt, die Immissionsbelastung durch Feinstaub weiter zu reduzieren. Bei Wind aus Richtung Flughafen ist die Belastung durch Ultrafeinstaub an der Messstation in Schwanheim während der Betriebszeit des Flugverkehrs erhöht. Eine Beurteilung ist dem Magistrat mangels Grenzwerten derzeit nicht möglich. Grundsätzlich steht die Forschung hier noch am Anfang. Das Land Hessen unternimmt auch mit Unterstützung der Stadt Frankfurt am Main enorme Anstrengungen, die Belastung durch Ausweitung des Messnetzes und durch Studien weiter zu erforschen, um die Grundlage einer gesundheitlichen Wirkungsbewertung zu schaffen. Der aktuelle Wissensstand wurde auch bei einer zweitägigen Expertenanhörung in Frankfurt am Main zusammengetragen, die Dokumentation ist hier einsehbar: https://www.umwelthaus.org/media/dokumentation_expertenanhoerung_ultrafeinstaub.pdf Die höchsten messbaren Einzelwerte stehen in enger Abhängigkeit zur Datenaggregation und sind oft kein Maß zur Beurteilung der Belastungssituation. Bei kleinen Mittelungsintervallen (Sekundenmittelwerte statt Stunden- oder Tagesmittelwerte) können eher hohe Einzelereignisse erfasst werden. Konzentrationsspitzen von mehreren 100.000 Partikeln pro Kubikzentimeter treten bei vereinzelten Sekundenmittelwerten beispielsweise an den städtischen Messstellen in Oberrad und Sachsenhausen auf. Sie werden vorrangig von unbestimmten lokalen Quellen (etwa vorbeilaufenden Rauchern etc.) verursacht. Diese Ereignisse sind schwierig zu interpretieren und statistisch kaum relevant. In unmittelbarer Nähe zum Flughafen ist die Ultrafeinstaubbelastung nach bisherigen Erkenntnissen am höchsten. An der Messstelle "Frankfurt Flughafen A3" werden durchschnittlich ca. 68.000 Partikel / cm3 gemessen, an der Messstation Schwanheim sind es etwa 15.000 Partikel / cm3 (weitere Informationen: HLNUG, 2. Zwischenbericht zur Untersuchung der regionalen Luftqualität auf ultrafeine Partikel im Bereich des Flughafens Frankfurt). Für die Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 spielen die höchsten Kurzzeitkonzentrationen rechtlich keine Rolle, da die Grenzwerte jeweils auf das Kalenderjahr bzw. das Tagesmittel als kleinste Einheit abzielen. Die PM10-Tagesmittelschwelle wurde an der Messstation Friedberger Landstraße in 2019 nur noch an 8 Tagen überschritten. Das höchste Niveau an Einzelmesswerten ergibt sich in der Regel in der Silvesternacht. Die aktuellen Messwerte aller Feinstaubfraktionen an der Messstation in Schwanheim veröffentlicht das HLNUG, hier: https://www.hlnug.de/?id=9231&station=0619. Ebenfalls sind die Ultrafeinstaubwerte in Sachsenhausen, Oberrad und Raunheim als Halbstundenmittelwerte einsehbar. Für das PM10 Jahresmittel beträgt der Grenzwert 40 μg/m3, für PM2,5 25 μg/m3. Für PM10 gilt darüber hinaus ein Grenzwert für das Tagesmittel in Höhe von 50 μg/m3, welcher im Kalenderjahr an höchstens 35 Tagen überschritten werden darf. Für Ultrafeinstaub gibt es derzeit keine Grenzwerte oder Grenzwertempfehlungen. Grundlagen zur Ableitung von Grenzwerten stehen derzeit noch nicht ausreichend zur Verfügung. Die messtechnische Erfassung von Ultrafeinstaub erfolgt durch die Zählung der Partikelanzahl und nicht massebezogen wie bei PM10 und PM2,5. Ein messbarer Einfluss des Flughafens bzw. des Flugverkehrs auf die größeren Feinstaubfraktionen PM10 und PM2,5 kann nicht festgestellt werden. Wie bisherige Messungen zeigen, spielt der Flughafen als Flächenquelle aber für die Konzentration an ultrafeinen Partikeln im südlichen Frankfurt eine signifikante Rolle. Die Verdriftung der Emissionen von Flugzeugen im Bodenbetrieb sowie Starts und Landungen bis zu geringen Flughöhen haben einen messbaren Einfluss auf die Ultrafeinstaubkonzentrationen im Frankfurter Süden. Einzelne Überflugereignisse stehen nach bisherigen Erkenntnissen nicht in direktem Zusammenhang mit Konzentrationsspitzen der Ultrafeinstaubbelastung in überflogenen Gebieten. Das HLNUG geht jedoch davon aus, dass der Flugverkehr in seiner Gesamtheit bis zu einer Flughöhe von etwa 400 m dem Flughafen als erweiterte Flächenquelle hinzugerechnet werden kann.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Februar 2020OFOF 1233/6Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. Februar 2020VV 1581Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - UltrafeinstaubwerteAnfrage
  3. 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 887Schwanheim: Messstation des Landes Hessen - Ultrafeinstaubwerte
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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