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Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2

Vorlagentyp: V
23 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Gasleuchten in den Stadtteilen Westend und Bockenheim umzurüsten, um nachhaltiges Energiesparen zu fördern. Die Umrüstung ist notwendig, da es keine aktuellen Informationen über den Stand der Planungen gibt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Begründung

Die Umrüstung der Gasleuchten geht auf einen entsprechenden Antrag des Ortsbeirates 3 zurück (OM 1346). Im o. g. Magistratsbericht werden zahlreiche bereits durchgeführte Maßnahmen angeführt, für eine Reihe von Straßen gibt es jedoch keinerlei Hinweis auf den Stand der Planungen bzw. darauf, ob hier überhaupt noch Umrüstungsmaßnahmen vorgesehen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Dezember 2019BB 472Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5.Magistratsbericht
  2. 30. Januar 2020OFOF 1020/2Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  3. 17. Februar 2020Sie sind hier
    VV 1569Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2
    Anfrage
  4. 15. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 954Nachhaltiges Energiesparen: Umrüstung von Gasleuchten im Bereich des Ortsbezirkes 2Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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