Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fragt den Magistrat, ob die Abrechnungen der AWO-Kitas Rödelheim und Hausen überprüft wurden, da der AWO-Kreisverband Frankfurt unter Verdacht steht, die Stadt Frankfurt am Main getäuscht zu haben. Ziel ist es, Klarheit über mögliche unrechtmäßige Zahlungen zu erhalten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFragen an den Magistrat
- Wurden die Abrechnungen der AWO Kita Rödelheim überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen?
- Wurden die Abrechnungen der AWO Kita Hausen überprüft? Wenn ja, was ergab die Prüfung? Wenn nein, wann ist die Prüfung vorgesehen?
Kontext
Der AWO-Kreisverband Frankfurt steht unter Verdacht, die Stadt Frankfurt am Main in unterschiedlichen Bereichen der Kooperation getäuscht zu haben, um in der Summe hohe unrechtmäßige Zahlungen zu erlangen. In der 39. Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Man berichtete die Dezernentin für Soziales, Senioren, Jugend und Recht darüber, im Dezember 2019 das Dezernat für Integration und Bildung sowie den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main über den Verdacht einer substantiellen Schädigung der Stadt Frankfurt durch den AWO-Kreisverband Frankfurt informiert zu haben. Die AWO betreibt in Frankfurt am Main derzeit 18 Kindertagesstätten, wobei davon zwei Einrichtungen ihre Standorte im Bezirk des Ortsbeirates 7 haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020OFOF 448/7Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020Sie sind hierVV 1553Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Anfrage
- 6. Juli 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1282Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen