Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt klar, dass die AWO wie alle anderen Träger einen Gesamtverwendungsnachweis abgibt. Die Abrechnungen werden auf Plausibilität geprüft, jedoch erfolgt keine umfassende Prüfung der einzelnen Einrichtungen.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Die AWO gibt, wie alle anderen Träger auch, für Ihre Einrichtungen einen Gesamtverwendungsnachweis ab. Die Abrechnungen der Träger werden auf Plausibilität geprüft, eine weitergehende Prüfung der Abrechnungen der Träger erfolgt aufgrund der Masse stichprobenartig und dann auch für den gesamten Träger. Eine Prüfung der einzelnen Einrichtungen ist dabei nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020OFOF 448/7Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. Februar 2020VV 1553Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Anfrage
- 6. Juli 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1282Kindertagesstätten in AWO-Trägerschaft im Ortsbezirk 7Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab