Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen
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Auskunftsersuchen vom 01.12.2015, V 1525 entstanden aus Vorlage: OF 1544/6 vom 16.11.2015
Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wilhelm-Kobelt-Straße in Schwanheim als Einbahnstraße in Richtung Wald ausgewiesen werden kann, um die häufigen Unfälle bei Begegnungsverkehr zu verhindern und mehr Platz auf den Bürgersteigen zu schaffen.
Begründung: Aus der Bevölkerung wurde vorgetragen, dass es in letzter Zeit in der Wilhelm-Kobelt-Straße aufgrund der Enge mehrmals bei Gegenverkehr zu Beschädigungen von Fahrzeugen gekommen ist. Die Straße ist an Wochentagen auf beiden Seiten eng zugeparkt und sowohl der Parkdruck als auch der Verkehr nehmen weiter eher zu als ab. Besonders problematisch wird es an Tagen der Müllentsorgung. Die parallel verlaufenden Straßen Hegarstraße und Silcherstraße sind bereits ganz oder teilweise als Einbahnstraßen jeweils Richtung Main ausgewiesen. Aufgrund der geringen Straßenbreite werden die Autos derzeit weit auf dem Bürgersteig abgestellt, sodass es dort für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollatoren, sehr eng wird. Im Falle, dass sich die Einrichtung einer Einbahnstraße in der Wilhelm-Kobelt-Straße bewähren sollte, könnte man mittelfristig die Parklinien neu ziehen, sodass auf dem Bürgersteig wieder mehr Platz für seine eigentliche Nutzung verfügbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2015OFOF 1544/6Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. Dezember 2015Sie sind hierVV 1525Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfenAnfrage
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 451Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen