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Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 451

Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen Im Jahr 2015 wurden in der Wilhelm-Kobelt-Straße keine derartigen Unfälle polizeilich aufgenommen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden jeweils drei Unfälle, bei denen parkende Kfz beschädigt wurden, zur Anzeige gebracht. Eine Änderung der Parkregelung kann auch bei einer Verkehrsführung in nur eine Richtung nicht erfolgen, da zwischen den Parkwinkeln nur eine Durchfahrtsbreite von ca. 3,10 m verbleibt. Wenn die Fahrzeuge ganz auf der Fahrbahn parken würden, müsste gegenüber ein Haltverbot eingerichtet werden. Hinzu kommt, dass Einbahnstraßen die Fahrtgeschwindigkeiten erhöhen und sich damit die Verkehrssicherheit nicht verbessern, sondern eher vermindern würde.

Um Ausweichstellen für Begegnungsverkehr zu schaffen, könnte das Parken nur auf den gekennzeichneten Plätzen angeordnet werden. Somit wäre das Parken vor der eigenen Grundstückszufahrt untersagt. Der Ortsbeirat wird gebeten diesbezüglich eine Entscheidung zu treffen und diese dem Magistrat mitzuteilen. Aus den genannten Gründen empfiehlt der Magistrat den Zweirichtungsverkehr beizubehalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. November 2015OFOF 1544/6Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 1. Dezember 2015VV 1525Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfenAnfrage
  3. 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 451Einbahnstraßenregelung in der Wilhelm-Kobelt-Straße prüfen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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