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Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen

Vorlagentyp: V
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

AFN-Gelände in Weißkirchen Im Rahmen der Energiewende sind sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daher unterstützt der Ortsbeirat grundsätzlich Bei träge zur Energiewende wie einen Biomassehof, hält aber den Standort auf diesem Gelände für ungeeignet. Der westliche Teil des Riedbergs ist schon heute stark durch Lärm und Abgase durch die BAB 5 belastet. Die geplante Anlage liegt in der Hauptwindrichtung/Frischluftschneise Nord-West nach Süd-Ost (s. Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main 2016, https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/ Klimaplanatlas_Klimafunktionskarte_FFM_2016.pdf), sodass jede zusätzliche Belastung vermieden werden muss.

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 14.06.2019, V 1313 entstanden aus Vorlage: OF 453/12 vom 30.05.2019

Betreff: Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen Im Rahmen der Energiewende sind sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daher unterstützt der Ortsbeirat grundsätzlich Bei träge zur Energiewende wie einen Biomassehof, hält aber den Standort auf diesem Gelände für ungeeignet. Der westliche Teil des Riedbergs ist schon heute stark durch Lärm und Abgase durch die BAB 5 belastet. Die geplante Anlage liegt in der Hauptwindrichtung/Frischluftschneise Nord-West nach Süd-Ost (s. Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main 2016, https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/ Klimaplanatlas_Klimafunktionskarte_FFM_2016.pdf), sodass jede zusätzliche Belastung vermieden werden muss. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Ist ihm bekannt, dass angrenzend zum Riedberg, nördlich der L 3019, im Bereich der stillgelegten AFN-Fläche ein Gewerbebetrieb eine Biomasseanlage plant?
  2. Wie sieht der Magistrat die Auswirkungen dieser Anlage auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg in Bezug auf Lärm, Geruch und Verkehr?
  3. Welche Mitwirkungsmöglichkeiten/Anhörungsrechte stehen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer evtl. Genehmigung durch die Stadt Oberursel und/oder den Regierungspräsidenten Darmstadt zu? Begründung: In der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Weißkirchen am 16.05.2019 stellte der Firmeninhaber des Biomassehofs Oberursel/Weißkirchen sein Bauprojekt auf dem ehemaligen AFN-Gelände öffentlich vor. Es handelt sich demnach um Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB auf einer Fläche von gut 12.000 Quadratmetern. Viele Fragen zu Lärm, Geruch und Verkehr konnten nicht abschließend beantwortet werden. Als Lärmbelastung wird von ca. 100 dB (Dezibel) ausgegangen, die zu Betriebszeiten entstehen. Da 20 Prozent der angelieferten Holzabfälle kompostiert werden, ist mit Geruchsentwicklung zu rechnen. Die anderen 80 Prozent sollen an anderer Stelle verbrannt (thermisch verarbeitet) werden. Da für die Anlieferung sowie den Abtransport mit zahlreichen Fahrzeugbewegungen zu rechnen ist, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die L 3019, die von Kalbach über den Riedberg nach Weißkirchen führt. Schon heute ist dieser Straßenabschnitt in den Morgen- bzw. Abendstunden überlastet und es gibt häufig Stau. Im Zuge der Veränderung der Mobilität wird auch diese Strecke vermehrt von Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt, die hiervon betroffen sein werden. Weiterhin ereignete sich vor einiger Zeit ein schwerer Unfall, der bedingt durch die Ausfahrt eines Lkw von dieser Fläche auf die L 3019 verursacht wurde. Zusammenfassend ist dies alles vom Magistrat bei einer eventuellen Beteiligung vorzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2019OFOF 453/12Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Juni 2019Sie sind hier
    VV 1313Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen
    Anfrage
  3. 16. August 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1567Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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