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Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2019, ST 1567

Betreff: Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen Der Magistrat nimmt wie folgt Stellung: Zu Frage 1.) Dem Magistrat liegen keine Informationen über die geplante Anlage vor. Zu Frage 2.) Eine Abschätzung, welche Auswirkung eine Biomasseanlage im Bereich Weißkirchen in Bezug auf Lärm und Verkehr haben wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen werden. Die Auswirkungen in Bezug auf Geruch lassen sich wie folgt abschätzen: Die Ausbreitung möglicher Geruchsfahnen bestimmt sich wesentlich durch die atmosphärischen Verhältnisse (Schichtung, Windfeld) sowie die Topographie (Relief, Strömungshindernisse). Bei Errichtung einer Biomasseanlage im Bereich des ehemaligen AFN-Geländes in Oberursel-Weißkirchen wäre das angrenzende Frankfurter Stadtgebiet bei nördlichen bis westlichen Anströmungsrichtungen potenziell mit Geruchsbelästigungen betroffen. Eine derartige Anströmrichtung aus Nordwest stellt sich typischerweise z. B. während austauscharmer Hochdruckwetterlagen ein, die beispielsweise hochsommerliche Hitzeperioden bedingen. Hier ist vor allem mit einsetzender Kaltluftströmung (Taunuswinde) in der ersten Nachthälfte ein Transport geruchsbelasteter Luft entlang von Kalbachtal und Kätcheslachmulde für die Stadtbezirke Riedberg und Kalbach zu erwarten. Gleiches kann für übergeordnete Winde (Gradientwinde) aus westlicher Richtung gelten. Zu Frage 3.) Biomasseanlagen können gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 6 Baugesetzbuch grundsätzlich im Außenbereich errichtet werden. Zum Bau einer Biomassenanlage muss eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vorliegen. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Biogas ergibt sich aus den Nummern 1.15 und 8.6 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird unter anderem auch eine mögliche Geruchsbelästigung untersucht. Hierzu wird das für die Genehmigung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, voraussichtlich Prognosen der Geruchsbelastung nach der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) fordern. Der Magistrat geht davon aus, dass eine Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt. Um dies sicherzustellen, wird der Magistrat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, anschreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. Mai 2019OFOF 453/12Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Juni 2019VV 1313Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenAnfrage
  3. 16. August 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1567Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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