Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
AFN-Gelände in Weißkirchen Im Rahmen der Energiewende sind sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daher unterstützt der Ortsbeirat grundsätzlich Beträge zur Energiewende wie einen Biomassehof, hält aber den Standort auf diesem Gelände für ungeeignet. Der westliche Teil des Riedbergs ist schon heute stark durch Lärm und Abgase durch die BAB 5 belastet. Die geplante Anlage liegt in der Hauptwindrichtung/Frischluftschneise Nord-West nach Süd-Ost (s. Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main 2016, https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Klimaplanatlas_Klimafunktionskarte _FFM_2016.pdf ), so dass jede zusätzliche Belastung vermieden werden muss.
Inhalt
Antrag vom 30.05.2019, OF 453/12
Betreff: Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in Weißkirchen Im Rahmen der Energiewende sind sämtliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um fossile Brennstoffe zu ersetzen. Daher unterstützt der Ortsbeirat grundsätzlich Beträge zur Energiewende wie einen Biomassehof, hält aber den Standort auf diesem Gelände für ungeeignet. Der westliche Teil des Riedbergs ist schon heute stark durch Lärm und Abgase durch die BAB 5 belastet. Die geplante Anlage liegt in der Hauptwindrichtung/Frischluftschneise Nord-West nach Süd-Ost (s. Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt am Main 2016, https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Klimaplanatlas_Klimafunktionskarte _FFM_2016.pdf ), so dass jede zusätzliche Belastung vermieden werden muss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Ist ihm bekannt, dass angrenzend zum Riedberg nördlich der L 3019 im Bereich der stillgelegten AFN Fläche ein Gewerbebetrieb eine Biomasseanlage plant, 2. wie sieht der Magistrat die Auswirkungen dieser Anlage auf den Stadtteil Kalbach-Riedberg in Bezug auf Lärm, Geruch, Verkehr und 3. welche Mitwirkungsmöglichkeiten/Anhörungen stehen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer evtl. Genehmigung durch die Stadt Oberursel und / oder den Regierungspräsidenten Darmstadt zu. Begründung: In der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates Weißkirchen am 16.05.2019 stellte der Firmeninhaber des Biomassehofs Oberursel/Weißkirchen sein Bauprojekt auf dem ehemaligen AFN Gelände öffentlich vor. Es handelt sich demnach um Bauen im Außenbereich nach § 35 BbauG auf einer Fläche von gut 12.000 m2. Viele Fragen zu Lärm, Geruch und Verkehr konnten nicht abschließend beantwortet werden. Als Lärmbelastung wird von ca. 100 dB (Dezibel) ausgegangen, die zu Betriebszeiten entstehen. Da 20 % der angelieferten Holzabfälle kompostiert werden, ist mit Geruchsentwicklung zu rechnen. Die anderen 80 % sollen an anderer Stelle verbrannt (thermisch verarbeitet) werden. Da für die Anlieferung sowie Abtransport mit zahlreichen Fahrzeugbewegungen zu rechnen ist, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die L 3019, die von Kalbach über den Riedberg nach Weißkirchen führt. Schon heute ist dieser Straßenabschnitt in den Morgen- bzw. Abendstunden überlastet und häufig Stau. Im Zuge der Veränderung der Mobilität wird auch diese Strecke vermehrt von Radfahrer*innen genutzt, die hiervon betroffen sein werden. Weiterhin war vor einiger Zeit ein schwerer Unfall eingetreten, der bedingt durch die Ausfahrt eines LKW von dieser Fläche auf die L 3019 verursacht wurde. Zusammenfassend ist dies alles vom Magistrat bei einer eventuellen Beteiligung vorzutragen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2019Sie sind hierOFOF 453/12Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2019VV 1313Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenAnfrage
- 16. August 2019Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1567Planung Biomasseanlage auf dem ehemaligen AFN-Gelände in WeißkirchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen 1 CDU (= Ablehnung)