Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg
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Zusammenfassung
In der Anfrage wird der Magistrat gebeten, Informationen zur geplanten Retentionsfläche an der Niedwiesenstraße/Treunerweg zu geben. Es sollen Aspekte der Versickerungsform, Bodeneigenschaften, Schutzmaßnahmen gegen Schadstoffe sowie die Abflussregelung geklärt werden. Die Antworten sollen helfen, den Umbaus des Areals verantwortungsvoll zu gestalten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Treunerweg — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 20.07.2026.
- Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg20.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bäume entlang Verbindungsweg zwischen Woogstraße und Unterführung Niedwiesenstraße anpflanzen (parallel zur S6-Strecke)26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße07.05.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Treunerweg per E-MailFragen an den Magistrat
An der Unterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg wurde von der Bahn im Zuge der Bauarbeiten an der Main-Weser-Strecke eine Baustellenfläche eingerichtet. Diese wird nun nicht mehr benötigt und soll in eine Retentionsfläche zurückgebaut werden. Da dieser Umbau nicht Teil der Planfeststellung zum Ausbau der Main-Weser-Strecke war, ergeben sich Fragen zur Ausführung einer solchen Retentionsfläche.
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur geplanten Retentionsfläche zu beantworten:
Versickerungsform:
- Welche Art der Versickerungsanlage soll umgesetzt werden - ein oberirdisches Rückhaltebecken oder unterirdische Rigolen bzw. Schächte? Faktoren wie Ton- oder Lehmgehalt des Bodens, Grundwasserstand, Bepflanzung sowie die Bauart der Versickerungsanlage beeinflussen die Versickerungstiefe maßgeblich.
- Bodeneigenschaften:
Falls eine oberflächige Versickerung vorgesehen ist: Wie hoch ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens (K-Wert)?
- Schutz vor Schadstoffeinträgen:
Wie soll verhindert werden, dass belastetes Regenwasser (z. B. mit Schwer- und Halbmetallen, Pestiziden oder Alt-Herbiziden) vom Bahndamm in die Retentionsfläche gelangt? Durch Abrieb zwischen Schiene und Rad sowie Bremsabrieb können erhebliche Belastungen mit Schwermetallen (u. a. Arsen, Blei, Kupfer, Nickel, Zink, Eisen, Chrom) entstehen, die ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser darstellen. Ein mittleres Gefährdungspotential ergibt sich zudem durch Herbizide. Der Haupteintragspfad für Herbizide und deren Abbauprodukte ist das vom Gleisbereich abfließende Oberflächenwasser, das in stehende oder fließende Gewässer gelangt.
- Abflussregelung:
Besteht eine Gewährleistung, dass keine Gefahr besteht, dass Wasser von der Retentionsfläche auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025OFOF 1113/9Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/TreunerwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025Sie sind hierVV 1306Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/TreunerwegAnfrage
- 23. Januar 2026STST 170Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/TreunerwegStellungnahme
- 22. April 2026OFOF 4/9Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Mai 2026VV 10Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung NiedwiesenstraßeAnfrage
- 20. Juli 2026STST 1106Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/TreunerwegStellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1233Auskunft zum Sachstand der Retentionsfläche an der Eisenbahnunterführung NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen