Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!
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Elkenbachstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Nachfrage zu Radbügeln Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße und Baumweg23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradbügel an den vier Einmündungen der Kreuzungen Elkenbachstraße/Herderstraße sowie Elkenbachstraße/Baumweg18.11.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße17.06.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Elkenbachstraße per E-MailBegründung
Nordend! Vorgang: V 1075/09 OBR 3; ST 1678/09 Das Haus Gaußstraße Nr. 23 wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts im für die Zeit typischen Stil gebaut, eine Plakette weist darauf hin, dass hier beim Bau ein Arbeiter ums Leben kam. Das Haus ist in einem guten äußeren Zustand. Seit circa einer Woche wird der Teil oberhalb des Mezzaningeschosses zur Gaußstraße hin abgerissen. Das Geschoss als solches ist bereits abgetragen, nur der untere Teil der Fenster ist heute noch erhalten, die Abbrucharbeiten sind aber noch nicht beendet.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 11.03.2010, V 1253 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 09.03.2010
Betreff: Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend! Vorgang: V 1075/09 OBR 3; ST 1678/09 Das Haus Gaußstraße Nr. 23 wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts im für die Zeit typischen Stil gebaut, eine Plakette weist darauf hin, dass hier beim Bau ein Arbeiter ums Leben kam. Das Haus ist in einem guten äußeren Zustand. Seit circa einer Woche wird der Teil oberhalb des Mezzaningeschosses zur Gaußstraße hin abgerissen. Das Geschoss als solches ist bereits abgetragen, nur der untere Teil der Fenster ist heute noch erhalten, die Abbrucharbeiten sind aber noch nicht beendet. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Stimmt es, dass für den Ausbau des Mezzaningeschosses eine Baugenehmigung vorliegt?
- Welche Art von Ausbau ist geplant?
- Wie weit ist im Anblick der zurzeit bereits erfolgten Zerstörung des Mezzaningeschosses sichergestellt, dass beim Ausbau dieses Geschosses das Gebäude seinen Charakter behält?
- Dem Vernehmen nach handelt es sich bei der Genehmigung des Bauantrags um ein "vereinfachtes Verfahren". Hat dabei die Erhaltungssatzung für das Nordend-Ost Berücksichtigung gefunden? Begründung: Leider sind in den letzten Jahren viele Aus-, An- und Aufbauten an Gründerzeitgebäuden bewilligt oder zumindest durchgeführt worden, die dem Charakter des jeweiligen Hauses nicht gerecht werden. Wenn z. B. am Haus Elkenbachstraße Nr. 34 für den Anbau schmuckloser, um nicht zu sagen hässlicher metallener Balkone auffällig aufwändige, schöne Steinmetzarbeiten an den Gesimsen der Vorderfront zerstört werden, lässt das jegliches Gefühl für den Stil des gesamten Hauses vermissen (siehe auch ST 1678/09). Dies widerspricht nicht dem Wunsch nach verbesserter Wohnqualität - bauliche Veränderungen sollten aber das Gesamtbild des Gebäudes nicht verletzen. Einerseits wird seitens der Stadt viel Aufwand in planerischer und finanzieller Hinsicht betrieben, alte Häuser zu rekonstruieren. Umso mehr sollten sich alle bemühen, vorhandene schöne Altbauten auch bei Umbauten in ihrem Charakter zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. März 2010OFOF 916/3Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2010Sie sind hierVV 1253Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Anfrage
- 7. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 611Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen