Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Leider sind in den letzten Jahren viele Aus-, An- und Aufbauten an Gründerzeitgebäuden bewilligt oder zumindest gebaut worden, die dem Charakter des jeweiligen Hauses nicht gerecht werden. Wenn z.B. am Haus Elkenbachstr. 34 für den Anbau schmuckloser, um nicht zu sagen hässlicher metallener Balkone auffällig aufwändige, schöne Steinmetzarbeiten an den Gesimsen der Vorderfront zerstört werden, lässt das jegliches Gefühl für den Stil des gesamten Hauses vermissen. (ST 1678) Dies widerspricht nicht dem Wunsch nach verbesserter Wohnqualität - bauliche Veränderungen sollten aber das Gesamtbild des Gebäudes nicht verletzen! Einerseits wird seitens der Stadt viel Aufwand in planerischer und finanzieller Hinsicht betrieben, alte Häuser zu rekonstruieren. Umso mehr sollten sich alle bemühen, vorhandene schöne Altbauten auch bei Umbauten in ihrem Charakter zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 09.03.2010, OF 916/3
Betreff:
Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!
Das Haus Gaußstr. 23 wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts im für die Zeit typischen Stil gebaut, eine Plakette weist darauf hin, dass hier beim Bau ein Arbeiter ums Leben kam. Das Haus ist in einem guten äußeren Zustand. Seit ca. einer Woche wird der Teil oberhalb des Mezzanin-Geschosses zur Gaußstraße hin abgerissen. Das Geschoss als solches ist bereits abgetragen, nur der untere Teil der Fenster ist heute noch erhalten, die Abbrucharbeiten sind aber noch nicht beendet.
Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen,
den Magistrat aufzufordern, folgende Fragen zu beantworten:
- Stimmt es, dass für den Ausbau des Mezzaningeschosses eine Baugenehmigung vorliegt?
- Welche Art von Ausbau ist geplant?
- Wieweit ist im Anblick der z.Zt. bereits erfolgten Zerstörung des Mezzaningeschosses sichergestellt worden, dass beim Ausbau dieses Geschosses das Gebäude seinen Charakter behält?
- Dem Vernehmen nach handelt es sich bei der Genehmigung des Bauantrags um ein "vereinfachtes Verfahren“. Hat dabei die Erhaltungssatzung für das Nordend-Ost Berücksichtigung gefunden?
Begründung:
Leider sind in den letzten Jahren viele Aus-, An- und Aufbauten an Gründerzeitgebäuden bewilligt oder zumindest gebaut worden, die dem Charakter des jeweiligen Hauses nicht gerecht werden.
Wenn z.B. am Haus Elkenbachstr. 34 für den Anbau schmuckloser, um nicht zu sagen hässlicher metallener Balkone auffällig aufwändige, schöne Steinmetzarbeiten an den Gesimsen der Vorderfront zerstört werden, lässt das jegliches Gefühl für den Stil des gesamten Hauses vermissen. (ST 1678)
Dies widerspricht nicht dem Wunsch nach verbesserter Wohnqualität - bauliche Veränderungen sollten aber das Gesamtbild des Gebäudes nicht verletzen!
Einerseits wird seitens der Stadt viel Aufwand in planerischer und finanzieller Hinsicht betrieben, alte Häuser zu rekonstruieren. Umso mehr sollten sich alle bemühen, vorhandene schöne Altbauten auch bei Umbauten in ihrem Charakter zu erhalten.
Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. März 2010Sie sind hierOFOF 916/3Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 11. März 2010VV 1253Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Anfrage
- 7. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 611Einhaltung der Erhaltungssatzungen im Nordend!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme