“Billige” Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1161 entstanden aus Vorlage: OF 745/2 vom 31.01.2019
Betreff: "Billige" Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Wird erfasst, wie viele Wohnungen an (juristische) Personen verkauft werden, die ihren Lebensmittelpunkt (oder Geschäftssitz) im Nicht-EU-Ausland haben und Wohnungen nicht zur eigenen Nutzung erwerben? Wenn nein, ist das geplant?
- Wie beurteilt der Magistrat die Gefahr, dass die im Vergleich zu anderen global relevanten Metropolen relativ geringen Immobilienpreise in Frankfurt dazu führen, dass Investoren gezielt in Frankfurt Immobilien erwerben und damit die Preise in die Höhe treiben? In anderen Metropolen sind solche Entwicklungen zu beobachten, die dort zu drastischen Verschärfungen des Wohnungsmarktes geführt haben (z. B. London).
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, um den beschriebenen Tendenzen Einhalt zu gebieten? Begründung: Aus Kreisen privater Immobilienkäufer, die sich für die Selbstnutzung eine Wohnung in Frankfurt kaufen wollen, wird berichtet, dass Investoren aus dem Nicht-EU-Ausland mit großer Liquidität in großem Stil Wohnungen zu hohen Preisen erwerben und damit das Angebot zusätzlich verknappen bzw. die Kaufpreise entsprechend steigen lassen. Insbesondere werden dort chinesische und russische Investoren genannt. Das letzte Beispiel entstammt Bauprojekten in Bockenheim. Frankfurt sollte alles tun, um einen dem Bedarf angepassten, funktionierenden privaten Wohnungsmarkt zu erhalten bzw. zu fördern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2019OFOF 745/2“Billige” Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. Februar 2019Sie sind hierVV 1161“Billige” Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?Anfrage
- 14. Juni 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1163"Billige" Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.