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"Billige" Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1163

Betreff: "Billige" Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?

  1. Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main erhält zwar zur gesetzlich vorgeschriebenen Führung der Kaufpreissammlung (§ 195 BauGB) alle Kaufverträge in Kopie, jedoch werden Erwerber und Verkäufer nur als Personengruppen (z.B. natürliche oder juristische Personen) ohne Adresse oder Firmensitz abgespeichert, um den Datenschutz sicherzustellen. Daher ist die Beantwortung der Frage nach der Herkunft spezifizierten Erwerber-/Verkäufergruppen nicht möglich.
  2. Die Nachfrage nach Immobilien ist ein Zeichen für die hohe wirtschaftliche Bedeutung, die die Stadt Frankfurt innerhalb Europas und global besitzt. Nach Auffassung des Magistrats gehen wirtschaftliches Wachstum und die Nachfrage nach Immobilien Hand in Hand. Zwar kann in der Tat eine steigende Nachfrage aus dem nichteuropäischen Ausland - vor dem Hintergrund eines begrenzten Angebots - preistreibend wirken. Allerdings wurden die Preissteigerungen der letzten Jahre vor allem durch den - auch in anderen Ballungsgebieten zu beobachtenden - verstärkten Zuzug nach Frankfurt am Main ausgelöst und weniger durch die Nachfrage aus dem Ausland.
  3. Grundsätzlich kann jede Gemeinde, wenn die entsprechenden Bedingungen vorliegen, nach §§ 24 ff. BauGB das Vorkaufsrecht ausüben. Weiterhin ist es durch die kurzfristige Aktivierung von vorhandenen Baulandreserven und die mittelfristige Entwicklung neuer Baugebiet möglich, den Druck auf Bestandsimmobilien zu senken. Langfristig bietet eine konsequente Bodenvorratspolitik einen Weg, um auf die Anforderungen des Immobilienmarktes zu reagieren. Eine Beschränkung des Eigentumserwerbs ist auf Basis des deutschen Rechts nicht möglich. Im Bestand wäre in diesem Zusammenhang ein Zweckentfremdungsverbot hilfreich, mit dem zumindest Leerstände bekämpft werden könnten - soweit die Wohnungen, ohne genutzt zu werden, lediglich spekulativen Zwecken dienen oder als "sicherer Hafen" für die Geldanlage dienen. Der Magistrat setzt sich bekanntermaßen seit Jahren bei der Hessischen Landesregierung für eine Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots ein - bislang allerdings ohne Erfolg.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2019OFOF 745/2“Billige” Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 18. Februar 2019VV 1161“Billige” Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?Anfrage
  3. 14. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 1163"Billige" Frankfurter Wohnungen für ausländische Investoren?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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