Wiederanbringung einer Gaslaterne in der Kirchgartenstraße
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Kirchgartenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.11.2025.
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Kirchgartenstraße per E-MailInhalt
Auskunftsersuchen vom 10.07.2014, V 1073 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 22.06.2014
Betreff: Wiederanbringung einer Gaslaterne in der Kirchgartenstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wann wird die seit etwa eineinhalb Jahren abmontierte Gaslaterne (Sondermodell) an dem Haus Kirchgartenstraße 6-8 wieder angebracht?
Begründung: Die in Niederursel einmalige, wunderschöne historische Gaslaterne, die am Eck des Gebäudes Kirchengartenstraße 6-8 angebracht war, wurde vor ca. eineinhalb Jahren abmontiert. Seitdem ist sie "verschwunden", und die Anwohner von Alt-Niederursel fragen sich, wann die sehr zur Zierde des Hauses und der Straßenansicht der Kirchengartenstraße dienliche Lampe wieder in Betrieb geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juni 2014OFOF 481/8Wiederanbringung einer Gaslaterne in der KirchgartenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Juli 2014Sie sind hierVV 1073Wiederanbringung einer Gaslaterne in der KirchgartenstraßeAnfrage
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1232Wiederanbringung einer Gaslaterne in der KirchgartenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen