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Einführung getrennter Abwassergebühren

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Auskunftsersuchen vom 08.07.2014, V 1071 entstanden aus Vorlage: OF 213/13 vom 24.06.2014

Betreff: Einführung getrennter Abwassergebühren Der Magistrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Welche Konsequenzen haben die neuen Abwassergebühren für Haus- und Grundstückseigentümer?
  2. Werden Eigentümer damit zu einer neuen und höheren Abgabe gezwungen?
  3. Bedeutet die Neuregelung die Übernahme der Regelung anderer Kommunen, welche lautet: Frischwasser = Abwasser + Dachwasser/Flächenwasser (Regenwasser)?
  4. Bedeutet dies nun eine deutliche Erhöhung der Nebenkosten, auch und vor allem bei Mietern? Begründung: Im Amtsblatt Nr. 24 vom
  5. Juni 2014 findet man auf den Seiten 610 und 611 eine Ausschreibung zu der im Antragstext genannten "Einführung getrennter Abwassergebühren". Da damit eine deutliche Erhöhung der Abgaben von Eigentümern und im Umkehrschluss auch bei den Mietnebenkosten zu erwarten ist, übersenden wir dem Magistrat die oben aufgeführten Fragen. Gerade in Nieder-Erlenbach ist dies ein wichtiges Thema, da hier viele Eigentumsbesitzer mit großen Grundstücken wohnen und auch die Mieten auf einem hohen Niveau sind, so dass eine Erhöhung der Nebenkosten für viele Mieter eine deutliche Auswirkung auf die monatlichen Abgaben hätte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2014OFOF 213/13Einführung getrennter AbwassergebührenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 8. Juli 2014Sie sind hier
    VV 1071Einführung getrennter Abwassergebühren
    Anfrage
  3. 29. September 2014Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1290Einführung getrennter AbwassergebührenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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