Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 11.10.2018
Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße Vorgang: OM 2534/08 OBR 11; ST 1531/08; ST 127/09 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es aktuell Pläne für eine Bebauung des sogenannten Kleedreiecks in Fechenheim gibt, ob dort Einzelhandelsflächen geplant sind und falls ja, wann mit einer Realisierung der Bebauung zurechnen ist? Falls keine Planungen bekannt sind: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit dort bezahlbaren Wohnraum durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding zu realisieren?
Begründung: Der Magistrat teilte im Jahr 2008 mit, dass es Pläne für den Bau eines Altenpflegeheims und Einkaufsflächen gäbe (ST 1531/08). Im Januar 2009 teilte der Magistrat dann mit, dass der Investor insolvent sei (ST 127/09). Seither ist dort nichts geschehen. Angesichts des zunehmenden Mangels an bezahlbarem Wohnraum und den nach wie vor fehlenden Einzelhandelsflächen sollte geprüft werden, ob an dieser Stelle eine Bebauung durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008OMOM 2534Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 22. Oktober 2008STST 1531Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 8. Januar 2009STST 127Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 421/11Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2018Sie sind hierVV 1037Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeAnfrage
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 549 WochenSTST 452Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen