Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 452
Betreff: Bebauung Kleedreieck/Willmannstraße In der Vergangenheit gab es einige Versuche von Investoren den Bereich des Kleedreiecks baulich zu entwickeln. Zu einer Realisierung einer Bebauung kam es jedoch nicht, da zum einen die Planungen nach Art und Maß der Nutzung für das Kleedreieck ungeeignet waren oder der Investor Insolvenz anmelden musste. Im Jahr 2013 hat der Magistrat ein Konzept entwickelt, das beispielhaft eine Mischung verschiedener Nutzungen und eine dem Standort angemessene Ausnutzung veranschaulichen soll. Dieses Konzept wurde dem Ortsbeirat in seiner Sitzung im März 2014 vorgestellt. Auf der Grundlage dieses Konzeptes hat der Magistrat Investoren gesucht, die in Anlehnung an die formulierten Rahmenbedingungen Interesse an der Realisierung einer Bebauung haben. Das Konzept wurde im August 2014 ebenfalls Vertretern der ABG Frankfurt Holding vorgestellt. Keiner der angesprochenen privaten Investoren und Wohnungsbaugesellschaft war an der Realisierung einer Bebauung am Kleedreieck interessiert. Die Probleme in der Abstimmung mit den Eigentümern und Nutzern der angrenzenden Grundstücke, sowie der notwendige Ankauf weiterer Grundstücksflächen wurden durchweg hinsichtlich der zeitlichen und finanziellen Aspekte als nicht kalkulierbar eingestuft. Der Magistrat hat die Entwicklung des Kleedreiecks im Jahr 2015 an die KEG, Konversionsentwicklungsgesellschaft mbH übertragen. Die KEG ist beauftragt, baufällige Gebäude und vernachlässigte oder untergenutzte Grundstücke, für die der Privatsektor kein Interesse zeigt, zu erwerben, zu entwickeln und anschließend für die Bebauung mit preiswertem Wohnraum auf den Markt zu bringen. Der Magistrat hat für diese Zwecke einen Liegenschaftsfonds gegründet, aus dem die KEG die Maßnahmen finanzieren kann. Auch der KEG ist es bisher nicht gelungen zusätzliche Grundstücke zu erwerben oder verbindliche Vereinbarungen zu schließen, so dass derzeit weder ein konkreter Zeitpunkt für einen Baubeginn genannt noch ein Nutzungskonzept erläutert werden können. Es finden derzeit aber erneut Gespräche mit dem Eigentümer der angrenzenden Grundstücke statt, um eine wohnbauliche Entwicklung des Kleedreiecks doch noch zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2008OMOM 2534Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 22. Oktober 2008STST 1531Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 8. Januar 2009STST 127Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 421/11Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2018VV 1037Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeAnfrage
- 22. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 549 WochenSTST 452Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab