Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531
Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des Ortsbeirates Im Folgenden sind mit "Kleedreieck" die Grundstücke Alt-Fechenheim 74, Baumertstraße 1 und der dazwischen liegende Parkplatz gemeint. Neben diesem Baugrundstück liegt, durch ein Teilstück der Willmannstrasse getrennt, die (dreieckige) Grünfläche, die ebenfalls als Kleedreieck bezeichnet wird Zu Frage 1 und 2: Für den östlichen Teil des Baugrundstückes gilt der Bebauungsplan NO 24 c Nr. 1 "Konstanzer Straße" vom 26.3.1974. Der übrige Bereich ist gem. § 34 BauGB zu beurteilen, d.h. eine Neubebauung muss sich in die Umgebung einfügen. Dabei sind zum Vergleich sowohl die Bebauung in der Straße Alt-Fechenheim als auch in der Baumertstraße heranzuziehen. Das private Bauvorhaben beinhaltet den Neubau eines Einkaufsmarktes mit einer Verkaufsfläche von rund 800 m2 (als Ersatz für den auf dem Grundstück z.Zt. vorhandenen Einkaufsmarkt) und einer Bäckereifiliale im Erdgeschoss. Mit dem Bau des Lebensmittelmarktes wird dem langjährigen Wunsch nach einer Verbesserung der Grundversorgung im Stadtteil Rechnung getragen, ebenso dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von 2004 (§ 7853) mit entsprechendem Tenor. In den oberen Geschossen des Gebäudes sollen ein Altenpflegeheim mit ca.120 Plätzen und 14 Wohnungen für betreutes Wohnen eingerichtet werden. Diese Nutzungsarten sind in dem hier vorhandenen Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung zulässig. Der Bauantrag wurde Ende September eingereicht und wird derzeit von der Bauaufsicht geprüft. Aufgrund der bislang vorliegenden Pläne nehmen wir an, dass sich das Bauvorhaben in die Umgebung einfügen kann. Zu Frage 3: Der Standort ist für die hier geplanten Nutzungen geeignet. Der Einkaufsmarkt ist ein wichtiger Anziehungspunkt für den Versorgungsbereich in der Straße Alt-Fechenheim. Er ist gut auch mit Straßenbahn oder Bus zu erreichen. Dieser Vorteil gilt auch für das Altenpflegeheim und die betreuten Wohnungen. Die künftigen Bewohner können sich so auf kurzen Wegen versorgen. Auf dem Baugrundstück sollen den Bewohnern ein Innenhof und eine Dachterrasse zur Verfügung stehen. In der Nähe gibt es die Grünfläche Kleedreieck und die Spazierwege am Mainufer, so dass ausreichend Freiflächen vorhanden sind. Zu Frage 4: Wie bei anderen privaten Bauanträgen ist eine Einbeziehung des Ortsbeirates hier nicht vorgesehen. Falls der Ortsbeirat es wünscht werden wir den Investor bitten, nach Erteilung der Baugenehmigung das Bauvorhaben und den Betreiber vorzustellen. Zu Frage 5: Der Magistrat steht derzeit in Verkaufsverhandlungen für die Grundstücke Gemarkung Fechenheim Flur 13 Nr. 296/6 (Baumertstr. 3-7) mit 649 m2 und Nr. 299/1 (Willmannstr. 1) mit 333 m2. Dem Interessenten wurde bereits ein Angebot unterbreitet. Zu Frage 6 und 7: Durch das geplante Bauvorhaben wird sich die städtebauliche Bedeutung der Freifläche "Kleedreieck" verändern. Daher wird derzeit geprüft, ob die Gestaltung der Grünfläche und der sie umgebenden Straßenflächen ergänzt oder angepasst werden sollte. Diese Planung wird zu gegebener Zeit der Ortsbeirat vorgestellt. Eine Bebauung der Grünfläche ist nicht vorgesehen. Diese kleine innerstädtische Freifläche hat eine wichtige Funktion als Aufenthaltsbereich und Treffpunkt für die Nachbarschaft und soll daher aus heutiger Sicht erhalten werden. (Frühere Planungen, den gesamten Bereich zu überbauen, werden derzeit nicht weiterverfolgt.) Um die o.g. Anpassungen und Veränderungen auf dem Kleedreieck zu ermöglichen, sollten Nutzungen darauf z.Zt. nur befristet genehmigt werden. Dies gilt auch für das Gewerbegebäude, in dem eine gastronomische Nutzung vorgesehen war.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2008OFOF 241/11Bebauung des Kleedreiecks/Einbeziehung des OrtsbeiratesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. August 2008OMOM 2534Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des OrtsbeiratesDirektanregung
- 22. Oktober 2008Sie sind hierSTST 1531Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 8. Januar 2009STST 127Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße / Einbeziehung des OrtsbeiratesStellungnahme
- 11. Oktober 2018OFOF 421/11Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2018VV 1037Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeAnfrage
- 22. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 551 WochenSTST 452Bebauung Kleedreieck/WillmannstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab