Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 98
Betreff: Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661 Da kein rechtlicher Anspruch auf aktiven Lärmschutz besteht und dieser außerdem nur langfristig umsetzbar wäre, wird eine Temporeduzierung auf Autobahnen im Stadtgebiet präferiert. Diesem Ansatz wird in der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan des Landes Hessen Rechnung getragen: Die Temporeduzierung auf innerstädtischen Autobahnen, unter anderem auf der BAB A661, auf Tempo 100 km/h am Tage und auf 80 km/h in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist als Forderung in die Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Lärmaktionsplan, Teilplan Straße, aufgenommen worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. September 2012STST 1462Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
- 13. September 2012OFOF 449/9Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Ortsbeiratsantrag · SPD
- 27. September 2012VV 500Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Anfrage
- 22. Februar 2013STST 336Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
- 10. September 2015OMOM 4491Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661Direktanregung
- 10. September 2015OFOF 976/9Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 98Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab