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Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661

Vorlagentyp: OFCDU
175 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 1462/12; ST 336/13 In den letzten Jahren ist das Verkehrsaufkommen (insb. bedingt durch die Eröffnung der Autobahnauffahrt in Frankfurt Heddernheim/Mertonviertel sowie der starken Nutzung der östlichen Verbindung zwischen BAB 3 und BAB 5) deutlich angestiegen. Aufgrund des beabsichtigten Ausbaus der A661 auf der Höhe Seckbach / Bornheim Riederwald ist von einer weiteren erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im vorgenannten Streckenabschnitt auszugehen. Der betreffende Streckenabschnitt der BAB 661 im Norden der Straße An der Nachtweide hat eine Länge von nur ca. 150 m. Es ist der einzige Streckenabschnitt, an dem es keine Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner gibt! Zum Zeitpunkt, als die Häuser in der Straße An der Nachtweide gebaut wurden (1977), gab es nur wenig Verkehrsaufkommen und aufgrund dessen keine hohe Lärmbelastung. Im Rahmen des Ausbaus der BAB 661 zur durchgehenden Autobahn, die die BAB 5 im Norden mit der BAB 3 im Süden Frankfurts verbindet, wurden keine (notwendigen) Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das für die Lärmminderungsplanung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständige Straßenbaulastträger - das Land Hessen in der Bundesauftragsverwaltung - für die Autobahn BAB 661 das für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm Bestmögliche unternommen wird.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2015, OF 976/9

Betreff: Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661 Vorgang: ST 1462/12; ST 336/13 In den letzten Jahren ist das Verkehrsaufkommen (insb. bedingt durch die Eröffnung der Autobahnauffahrt in Frankfurt Heddernheim/Mertonviertel sowie der starken Nutzung der östlichen Verbindung zwischen BAB 3 und BAB 5) deutlich angestiegen. Aufgrund des beabsichtigten Ausbaus der A661 auf der Höhe Seckbach / Bornheim Riederwald ist von einer weiteren erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens im vorgenannten Streckenabschnitt auszugehen. Der betreffende Streckenabschnitt der BAB 661 im Norden der Straße An der Nachtweide hat eine Länge von nur ca. 150 m. Es ist der einzige Streckenabschnitt, an dem es keine Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner gibt! Zum Zeitpunkt, als die Häuser in der Straße An der Nachtweide gebaut wurden (1977), gab es nur wenig Verkehrsaufkommen und aufgrund dessen keine hohe Lärmbelastung. Im Rahmen des Ausbaus der BAB 661 zur durchgehenden Autobahn, die die BAB 5 im Norden mit der BAB 3 im Süden Frankfurts verbindet, wurden keine (notwendigen) Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das für die Lärmminderungsplanung zuständige Regierungspräsidium Darmstadt und der zuständige Straßenbaulastträger - das Land Hessen in der Bundesauftragsverwaltung - für die Autobahn BAB 661 das für den Schutz der Frankfurter Bevölkerung vor Lärm Bestmögliche unternommen wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. September 2012STST 1462Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
  2. 13. September 2012OFOF 449/9Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 27. September 2012VV 500Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Anfrage
  4. 22. Februar 2013STST 336Lärmschutz entlang der Autobahn A 661Stellungnahme
  5. 10. September 2015OMOM 4491Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661Direktanregung
  6. 10. September 2015Sie sind hier
    OFOF 976/9Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  7. 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 175 WochenSTST 98Lärmschutz entlang der Bundesautobahn 661Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 43 · 10.09.2015
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4491 2015 Die Vorlage OF 976/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass angefügt wird, dass als Sofortmaßnahme Tempo 80 eingerichtet werden soll.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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