Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 989
Betreff: Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzen Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats, bei den Ausbauplanungen der Bundesautobahn BAB 5 im Bereich zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg aktuelle Planungsgrundlagen zugrunde zu legen und regelmäßig über Fortschritte der Baumaßnahme zu unterrichten, mit der Bitte um Berücksichtigung an Hessen Mobil weitergeleitet. Zu der Anregung OM 1290/17 wurde dem Magistrat von Hessen Mobil mitgeteilt, dass bei der Bearbeitung des Ausbaus der BAB 5 - Abschnitt Nordwestkreuz - Anschlussstelle Friedberg - die aktuellen Datengrundlagen (Bebauungspläne, Bebauungen, Gewerbegebiete, Kataster usw.) der Planung zugrunde lagen und berücksichtigt wurden. Wegen der bedauerlicherweise entstandenen Irritationen, durch die Verwendung einer alten Kartengrundlage bei der Bekanntmachung des Untersuchungsraums für faunistische und floristische Erhebungen als Vorarbeiten für die Verbreiterung der BAB 5 - Abschnitt Nordwestkreuz - Anschlussstelle Friedberg -, wird Hessen Mobil zukünftig die Datengrundlagen für öffentlichkeitswirksame Karten aktualisieren. Vor dem Antrag auf Einleitung der Planfeststellung wird eine erneute Aktualisierung des Kartenmaterials von Hessen Mobil durchgeführt. Die Bürger werden zu allen relevanten Verfahrensschritten im Zuge von Bürgerversammlungen über den aktuellen Planungsstand informiert werden. Zur Anregung OA 60/16, in der vom Ortsbeirat zur Begrenzung der zukünftigen Lärmbegrenzung im Bereich von Kalbach und Riedberg eine Autobahnerweiterung auf der nördlichen Seite gefordert wird, wurde der Magistrat von Hessen Mobil gebeten, folgende Informationen nachträglich an die Stadtverordnetenversammlung und die betroffenen Ortsbeiräte weiterzugeben: Bei der Variantenuntersuchung wurden die Belange aller anliegenden Gemeinden, die räumlichen Erfordernisse aus dem notwendigen Umbau des Autobahnkreuzes Bad Homburg, die vorhandenen baulichen Anlagen im Bereich der BAB 5 und die bereits für einen Autobahnausbau vorgehaltenen Flächen zur Verringerung der Eingriffe in die Eigentumsrechte Privater berücksichtigt. Im Verfahren wurden alle vorgebrachten Belange geprüft und abgewogen. Im Bereich des Stadtgebietes Frankfurt a. M. ergibt sich daraus eine beidseitige Verbreiterung der Autobahn. Je nach räumlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen werden aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Die Lage und technische Ausbildung der Lärmschutzmaßnahmen wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den räumlichen Zwangspunkten festgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Februar 2017OFOF 132/12Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 17. Februar 2017OMOM 1290Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenDirektanregung
- 29. Mai 2017Sie sind hierSTST 989Für den Ausbau der Bundesautobahn 5 (BAB 5) aktuelles Kartenmaterial nutzenStellungnahme
- 6. Juni 2017OFOF 173/12Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2017OAOA 174Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergAnregung
- 8. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 2372Verbreiterung der BAB 5 im Bereich Kalbach-RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab